Polen-Böller

Wenn der Böller schon durch Nässe losgeht

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Jeanette Bederke

Foto: Patrick Pleul / dpa

„Black Cat“, „DumBum“, „Revolution“ - Die Namen der Polen-Böller klingen bunt und verkaufen sich immer noch gut. Warum die Kracher in Deutschland illegal sind - und extrem gefährlich.

Die Großbatterie mit der Aufschrift „Revolution“, die 50 Schuss hintereinander verspricht, ist für umgerechnet etwa sechs Euro zu haben. „DumBum“ heißen die Blitzknaller mit Zündschnur und aufgedrucktem Totenkopf, sie kosten je nach Anzahl ein bis drei Euro. Dazu gibt es „Bomben“ und „Kanonenschläge“, die, ebenfalls für wenige Euro, einen extralauten Knall versprechen. In der polnischen Grenzstadt Slubice wird das Feuerwerk derzeit in zahlreichen Verkaufsbuden und Läden mit großen bunten Plakaten und sogar aus dem Auto heraus zu Schnäppchenpreisen angeboten. Und das lockt eine unbelehrbare Käuferschar aus Deutschland an, so Andreas Behnisch, Sprecher des Frankfurter Hauptzollamtes. „Je lauter, um so besser“, sagt er kopfschüttelnd und muss zugeben: „So schlimm wie in diesem Jahr war es noch nie.“

Neben leichtsinnigen Erwachsenen sind es nach Erkenntnissen der Grenzbehörden vor allem Jugendliche, die sich in Polen mit Silvestergeschossen eindecken. Eine Altersbegrenzung interessiere die polnischen Händler nicht, so der Zoll. Täglich ertappen sie und ihre Kollegen von Bundes- oder Landespolizei bei ihren Stichprobenkontrollen im deutschen Grenzhinterland Reisende mit ganzen Böllerladungen. Und das, obwohl die Grenzbehörden seit Jahren darüber aufklären, dass die Einfuhr der osteuropäischen Kracher verboten ist. „Feuerwerkskörper werden in Polen das ganze Jahr über verkauft. Aber allein im Dezember haben wir bisher schon mehr als eine halbe Tonne dieser gefährlichen Böller sichergestellt“, sagt Behnisch. Allein zwei Großfunde mit je mehr als 10.000 Knallkörpern gab es bereits.

Beweismittel in Strafverfahren

In zwei extra aufgestellten Sicherheitscontainern wird die beschlagnahmte Feuerwerksware aufbewahrt – bis sie von Sprengstoffspezialisten unschädlich gemacht wird. „Wir arbeiten mit einer Spezialfirma zusammen, die normalerweise für die Entsorgung militärischer Munition zuständig ist“, so der Zollsprecher. Die Kosten dafür werden den Käufern der illegalen Pyrotechnik in Rechnung gestellt. Zuvor aber dienen die gefährlichen Schnäppchenkracher als Beweismittel in Strafverfahren, die gegen die Käufer wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet werden. Geldstrafen in Höhe von mehreren Hundert Euro oder auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren drohen. „Was viele nicht wissen: Ab 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt der Verurteilte als vorbestraft.“

Den Böllern aus Osteuropa fehlt in der Regel das in Deutschland vorgeschriebene Sicherheitsprüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Das CE-Zeichen nebst einer Registriernummer ist ein Hinweis darauf, dass das betreffende Feuerwerk auf Sicherheit kontrolliert worden ist. Das allein reicht jedoch nicht. „Auch polnische Fabrikate hat die BAM schon geprüft“, sagt Behnisch, und zeigt auf diverse Großbatterien mit entsprechender Nummer. Entscheidend hier ist seinen Angaben nach die Kategorie ihrer Gefährlichkeit. „Bis Klasse 2 und einer Nettoexplosivmasse von 500 bis 600 Gramm ist die Verwendung auch durch Laien erlaubt, ab Klasse 3 bedarf es dafür laut deutschem Sprengstoffgesetz einer entsprechenden Genehmigung.“

Hinweise auf dem Böller sind der pure Luxus

Alles was darüber liegt, darf seinen Angaben nach nur durch erfahrene und entsprechend ausgebildete Feuerwerker gezündet werden. Die Großbatterien wurden beschlagnahmt, weil sie der Klasse 3 entsprechen und fast ein Kilogramm Sprengstoff enthalten. Wenn diese Angaben auf dem Böller draufstehen, sei das der pure Luxus, sagt der Zollsprecher, und präsentiert an Dynamitstangen erinnernde Feuerwerkskörper mit den Aufschriften „Black Cat“ oder „Extra Kobra“ mit entsprechenden Illustrationen. Mehr zu lesen gibt es allerdings nicht, weder Hinweise zur Gefährlichkeit, noch zum nötigen Sicherheitsabstand. „Damit kaufen die Leute die sprichwörtliche Katze im Sack“, sagt Behnisch.

Aufgrund unverhältnismäßig hoher Sprengladungen sind die osteuropäischen oder asiatischen Feuerwerkskörper in der Bundesrepublik nicht zugelassen. „Diese Knaller sind gefährlich, mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können zu schwersten Verletzungen führen“, warnt er. „Allein durch Körperreibung, Erschütterung oder auch Nässe können die losgehen.“

Nur noch drei Finger an der Hand

Abgetrennte Finger oder Hände, Gesichtsverletzungen oder Hörstürze waren in den vergangenen Jahren die traurigen Resultate. Erst kürzlich kontrollierten Zöllner einen jungen Autofahrer. Auf die Frage nach eventuellen Böllern aus Polen zog der seinen Handschuh aus und präsentierte nur noch drei Finger. „Sie kommen zu spät“, sagte er zu den Kontrolleuren. Der junge Mann hatte seine Lektion gelernt. „Aber so weit muss es ja nicht unbedingt kommen“, sagt Behnisch. Doch der Trend gehe zu den Großbatterien – mit einem Einzelgewicht von 15 bis 20 Kilogramm. Damit steige auch das Verletzungsrisiko. Das trifft auch auf die noch immer beliebten „Blitzknallsätze“ zu. Sechs Gramm Schwarzpulver pro Stück sind zulässig. In den illegalen Fabrikaten aber gibt es laut BAM eine gefährliche Mischung aus mehreren Explosivstoffen. Behnisch: „Sie detonieren mit einer Geschwindigkeit oberhalb der Schallgrenze. Inklusive entsprechender Druckwelle.“