Anfang 2015 soll die Preisbremse bei Bestandsmieten in Kraft treten. Doch das bezweifeln der Mieterbund und ein Bundestagsabgeordneter. Jeder sucht die Schuld nun beim anderen.
Der Berliner Senat hat im Mai vergangenen Jahres festgelegt, dass Bestandsmieten in Berlin nur noch um maximal 15 Prozent in drei Jahren steigen dürfen statt wie bisher um bis zu 20 Prozent. Einen vergleichbaren Schutz für Wohnungssuchende gibt es dagegen noch immer nicht. Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages kann der Vermieter verlangen, was der Markt hergibt. „Und das sind gerade in Hauptstädten wie Berlin Preise, die oft um mehr als 30 Prozentpunkte über der Miete liegen, die der Vormieter gezahlt hat“, so Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB). Die von der Bundesregierung versprochene Mietpreisbremse müsse daher so schnell wie möglich realisiert werden.
Nach dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Referentenentwurf sollen Vermieter künftig nach einem Mieterwechsel nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent fordern dürfen.
Allerdings, so Rips, blockiere die CDU die Einführung der Mietpreisbremse, sodass es immer unwahrscheinlicher werde, dass diese zum 1. Januar 2015 tatsächlich in Kraft treten könne, sagte Rips am Dienstag in Berlin.
„Der Zeitplan ist ins Rutschen gekommen“
„Der Zeitplan ist ins Rutschen gekommen“, bestätigte der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak. Allerdings sei dies nicht die Schuld der Union. Im Gegenteil: Der Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setze verschiedene, in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Kompromisse nicht um. Luczak kritisierte vor allem, dass die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre im Entwurf nicht mehr enthalten sei. „Der Referentenentwurf macht daraus eine unbefristete Ermächtigungsgrundlage für die Länder“, befürchtet Luczak. Der Nachweis einer tatsächlichen Wohnungsnot mit empirischen Daten sei zudem nicht mehr erforderlich. „Eine Mietpreisbremse muss jedoch zielgenau angewandt werden“, forderte Luczak. Der Ball liege deshalb bei Justizminister Maas.
Der DMB fordert zudem eine Gesetzesänderung, um Mieter nach energetischen Sanierungen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen zu schützen. Es sollten „Energieeinsparung und Mieterhöhung miteinander verknüpft“ werden, so DMB-Chef Rips. Je weniger Heizkosten anfielen, desto höher dürfe dann die Miete steigen. „Die geltende gesetzliche Regelung ist falsch und ermöglicht es, Mieter aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren“, kritisierte er. Aktuell dürfe ein Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. „Bei 20.000 Euro für eine Wohnung sind das 2200 Euro im Jahr oder 183 Euro im Monat Mieterhöhung. Ob Energiekosten eingespart werden, spielt keine Rolle“, so Rips.