Die Gewerkschaft fordert Tarifverhandlungen, um das Einkommen angestellter Lehrer dem der Beamten anzugleichen. Senator Nußbaum lehnt ab.

Am Donnerstag müssen die Schüler an sechs Berliner Schulen mit Ausfall- oder Vertretungsstunden rechnen. Mit einem Warnstreik wollen die angestellten Lehrer von 12 Uhr an zeigen, dass sie zum Arbeitskampf bereit sind. Die Lehrergewerkschaft GEW fordert Tarifverhandlungen, um eine bessere Bezahlung durchzusetzen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für die SPD) hat Tarifverhandlungen jedoch abgelehnt.

Bestreikt werden die 12. Schule Mitte, das Robert-Blum-Gymnasium in Schöneberg, das Beethoven-Gymnasium in Lankwitz, die Hans-Carossa-Oberschule in Gatow sowie die Oberstufenzentren Anna-Freud-Schule in Charlottenburg, Ernst-Litfaß-Schule in Reinickendorf und Lotis-Schule in Tempelhof. Der Warnstreik soll laut GEW lediglich ein Vorgeschmack sein für einen flächendeckenden Arbeitskampf im kommenden Jahr, sollte der Senat seine Haltung beibehalten.

Seit 2004 werden neu eingestellte Lehrer in Berlin nicht mehr verbeamtet. Trotz der Abwanderung der dringend benötigten Fachkräfte in andere Bundesländer hatte die Koalition von SPD und CDU im vergangenen Jahr beschlossen, an dieser Regelung festzuhalten. Um ein weiteres Abwandern von Junglehrern zu stoppen, sollte der Senat ein Konzept erarbeiten, wie der Beruf in Berlin attraktiver gestaltet werden kann. Ein solches Konzept liegt allerdings nicht vor. Aufrechterhalten ist lediglich die Regelung, dass angestellte Junglehrer von Beginn an in die höchste Gehaltsstufe eingruppiert werden. Damit verdienen sie 1200 Euro mehr als zuvor. Doch die vor drei Jahren vom damaligen Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) eingeführte Regelung ist nicht verbindlich. „Die einseitig erteilte Zulage kann der Senat jederzeit wieder streichen“, sagt der Lehrer Florian Bublys von der Initiative „Bildet Berlin“. Angestellte hätten ein Recht auf Mitbestimmung in Tarifverhandlungen, doch dieses Recht werde ihnen verwehrt. „Der Senat behandelt uns wie Staatsdiener, die alles hinnehmen müssen, will uns aber nicht wie Beamte bezahlen“, sagt Bublys.

Lehrer rechnen mit großer Streikbereitschaft

Ihm gehe es nicht nur um mehr Geld, sondern auch um das Recht auf Mitbestimmung. Bublys arbeitet als Lehrer für Biologie und Politik an der 12. Schule in Mitte. Das Gymnasium an der Altonaer Straße ging in diesem Schuljahr aus der Fusion der Menzel-Schule und der Heinrich-von-Kleist-Schule hervor. Knapp ein Drittel der hier arbeitenden Lehrer sind angestellt. „Die Streikbereitschaft ist sehr groß“, sagt Bublys. Die 12. Schule gilt auch als Keimzelle der Initiative „Bildet Berlin“, die vor einem Jahr entstanden ist. Mit einem Internet-Blog machten die Junglehrer auf Missstände an den Berliner Schulen aufmerksam.

Jetzt hat die Bildungsverwaltung die jüngeren Lehrer durch die geplante Abschaffung der Arbeitszeitkonten noch zusätzlich verärgert. Die Bildungsverwaltung will, dass die Pädagogen weiterhin bis zu zwei Stunden pro Woche mehr arbeiten, ohne dafür wie bisher einen Ausgleich in Geld oder Freizeit zu bekommen. Das kommt praktisch einer Arbeitszeitverlängerung durch die Hintertür gleich.

Mit einer hohen Beteiligung am Warnstreik rechnet auch Ralf Schäfer vom Robert-Blum-Gymnasium in Schöneberg. Elf der insgesamt zwölf angestellten Lehrer hätten signalisiert, dass sie in den Ausstand treten wollen. Schäfer selbst unterrichtet an dem Gymnasium neben Geschichte auch Latein, ein sogenanntes Mangelfach. Einen Lehrer, der seine Stunde fachgerecht vertreten könnte, gibt es an dem Gymnasium nicht. Wenn der Senat sich weiterhin diese Ungleichbehandlung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern leiste, dann müsse er damit rechnen, dass noch mehr Fachkräfte abwandern, sagt Schäfer. Ihm gehe es nicht unbedingt um eine Verbeamtung. Für gleiche Arbeit solle es aber auch gleiche Bezahlung geben. Sanktionen der Bildungsverwaltung fürchte er nicht. „Das Streikrecht für Angestellte ist gesetzlich gesichert“, sagt Schäfer.

Keine Sanktionen gegen streikende Lehrer

„Die angestellten Lehrer sind sehr entschlossen, den Arbeitskampf fortzusetzen“, sagt Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW Berlin. Tarifverhandlungen seien das gute Recht für jeden angestellten Mitarbeiter. „Dass der Finanzsenator ein persönliches Gespräche verweigert, ist nicht nachvollziehbar“, so Siebernik.

Die Finanzverwaltung begründet ihre Haltung mit der Tarifgemeinschaft der Länder, der Berlin am Mittwoch beigetreten ist. Im Januar wird die Tarifgemeinschaft wirksam. Damit seien eigenständige Regelungen des Landes Berlin in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Schon die jetzt geltende Regelung, Junglehrer beim Gehalt in die höchste Erfahrungsstufe einzugruppieren, werde von der Tarifgemeinschaft der Länder sehr kritisch gesehen, sagt ein Sprecher der Finanzverwaltung. Daher gebe es keine Grundlage für einen Berliner Sonderweg. Die GEW sieht das anders. „Berlin darf durchaus eigenständige Verabredungen treffen, die hat es auch in der Vergangenheit schon gegeben“, sagt die GEW-Vorsitzende Doreen Siebernik.

Die Senatsbildungsverwaltung hält sich aus dem Streit heraus und verweist auf die Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Sanktionen gegen streikende Lehrer werden nicht angedroht. Es gibt lediglich den Hinweis, dass die Schulleitungen dafür zu sorgen haben, dass während des Warnstreiks kein Unterricht ausfällt.