Kurz vor Schulbeginn tobt im Berliner Bezirk Mitte immer noch ein Streit um Grundschulplätze. Eltern hatten dagegen geklagt, dass fünf Kinder nicht an der nächstgelegenen Grundschule angenommen wurden. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht bekamen sie in der vergangenen Woche Recht. Die Richter argumentierten, dass der Schulweg der Kinder dem Alter angemessen sein müsse - für ABC-Schützen sei rund ein Kilometer in Ordnung.
In Eilverfahren hatte das Gericht den Bezirk Mitte deshalb verpflichtet, die fünf Schulanfänger an ihren Wunsch-Grundschulen aufzunehmen.
Das Bezirksamt Mitte hat am Freitag jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung bei der nächsthöheren Instanz eingelegt - dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Nach Auffassung des Amts ist die bisherige Auslegung über die Zumutbarkeit der Schulweglänge zu eng. „Wir wollen eine Grundsatzentscheidung“, sagte Bezirksstadträtin Petra Schrader am Freitag.
Ob das Oberverwaltungsgericht bis zum Schulbeginn für Erstklässler am 22. August eine Entscheidung trifft, ist noch offen. „Bei den Einschulungsfeiern am 20. August muss kein Kind mit seiner Zuckertüte auf der Straße stehen“, sagte Schrader. Alle fünf Erstklässler hätten Schulplätze. Doch die gibt es zumindest bis zur nächsten Gerichtsentscheidung nicht an der gewünschten Grundschule.
Insgesamt seien in dem betreffenden Sprengel für das neue Schuljahr mehr als 500 Erstklässler im Einvernehmen mit ihren Eltern angemeldet worden, berichtete Schrader. Der Bezirk hatte dafür einen gemeinsamen Einschulungsbereich für mehrere Grundschulen festgelegt.