Verwaltungsgericht

Schulweg-Klagen - viele Eilanträge noch offen

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Florentine Anders

Foto: Buddy Bartelsen

Am Montag beginnt der Unterricht wieder. Doch viele Eltern und Kinder sind mit dem zugewiesenen Schulplatz nicht einverstanden und wehren sich juristisch. Das Verwaltungsgericht aber hat die meisten Entscheidungen noch nicht gefällt.

Der 12-jährige Pascal weiß noch nicht, wo er ab Montag zur Schule gehen wird. Nach dem Willen des Schulamtes müsste er am ersten Schultag in der siebenten Klasse der Kepler-Sekundarschule in Neukölln sitzen. Die Schule ist knapp eine Stunde von Pascals Wohnort entfernt. Für den Schüler und seine Eltern ist die Zuweisung nicht akzeptabel, zumal es zwei Schulen in der Nähe gibt. Jetzt muss das Gericht entscheiden.

Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht Berlin 145 Fälle vor, in denen die Eltern gegen die Ablehnung an der gewünschten Sekundarschule oder am Wunsch-Gymnasium klagen. Wie viele der Eilanträge bereits entschieden sind, konnte der Sprecher des Verwaltungsgerichtes zunächst nicht sagen. Klar ist aber, dass noch etliche Verfahren in diesen Tagen geklärt werden müssen.

Bestenauslese an Sekundarschulen

Pascal wollte ursprünglich an die Carl-Zeiss-Sekundarschule in Tempelhof-Schöneberg. Allein hier wollen sich mehr als 30 Schüler einklagen. Ursache sind die neuen Aufnahmekriterien nach der Schulreform. Nicht mehr die Wohnortnähe, sondern der Zensurendurchschnitt ist demnach ausschlaggebend für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule, wenn die Nachfrage die Zahl der Plätze übersteigt. Zwar können die Schulen selbst die Kriterien bestimmen, nach denen sie 60 Prozent der Schüler aufnehmen. Doch 152 von 197 Sekundarschulen haben den Notendurchschnitt als alleiniges Auswahlkriterium herangezogen. 30 Prozent der Plätze müssen per Los vergeben werden, und zehn Prozent bleiben für Härtefälle.

Für Rechtsanwältin Simone Pietsch ist dieses Verfahren der Bestenauslese nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Heterogenität an einer Sekundarschule. „Es kann nicht sein, dass 60 Prozent der Schüler an der Carl-Zeiss-Schule einen Notenschnitt von 2,4 oder besser haben“, sagt die Spezialistin für Bildungsrecht. Damit sei die Schule ein „Quasi-Gymnasium“. Darüber hinaus dürfe nach Ansicht der Anwältin die Wohnortnähe in den Auswahlverfahren nicht völlig außer Acht gelassen werden. „Bei einem Fahrtweg von einer Stunde können die Schüler keine sozialen Kontakten mehr in ihrem Umfeld pflegen“, sagt die Anwältin. Statt einer Regionalquote gebe es ein völlig willkürliches Losverfahren. „Schließlich würde auch niemand einsehen, wenn ein Arbeitsplatz per Los vergeben würde“, so Pietsch.

Heterogene Zusammensetzung nicht vorgesehen

Pascal ist bedrückt, wenn er an den Schulbeginn denkt. Alle seine Freunde werden eine Schule in der Nähe besuchen. Nur er soll jeden Tag nach Neukölln fahren. „Sekundarschulen sind Ganztagsschulen, Pascal wäre den ganzen Tag unterwegs“, sagt sein Vater Spyros Pallas. Derzeit besuche der 12-Jährige regelmäßig eine Lerntherapie, um die Lese- und Rechtschreibstörung und die Konzentrationsschwäche ADS in den Griff zu bekommen. „Diese spezielle Förderung wäre nicht mehr möglich, wenn er die zugewiesene Schule besuchen müsste“, sagt Spyros Pallas.

In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht pauschal eine ganze Reihe von Klagen an der Carl-Zeiss-Schule zusammengefasst und die Beschwerden, darunter auch jene von Pascal, zurückgewiesen. Das von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) eingeführte Verfahren sei rechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Verwaltungsgericht im Fall der Carl-Zeiss-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg. Eine heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft sei bei der Sekundarschule anders als bei der Gesamtschule nicht mehr vorgesehen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Für Familie Pallas ist damit das Verfahren nicht abgeschlossen. Sie legte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die Eltern fordern, dass der Einzelfall betrachtet wird und nicht pauschal entschieden wird. Ob hier die Entscheidung noch rechtzeitig zum Schulbeginn getroffen werden kann, ist unklar. Rechtsanwältin Pietsch wirft dem Verwaltungsgericht vor, die Entscheidung auf die lange Bank geschoben zu haben. „Zwei Monate Bearbeitungszeit in einem Eilverfahren ist schon sehr lang“, sagt Simone Pietsch. Zu hoffen sei nun, dass das Schulamt Tempelhof-Schöneberg eine akzeptable Alternative für Pascal vorschlägt.

Zahl der Klagefälle konstant geblieben

Eigentlich sollte mit den neuen Auswahlkriterien alles besser werden. Bisher war das einzige vergleichbare harte Kriterium bei der Auswahl der Schüler die Wohnortnähe nach BVG-Fahrplan. Leistung zählte kaum. Viele Eltern kritisierten die Regelung. Doch das neue Verfahren löst die Probleme offenbar nicht, denn die Zahl der Schulplatzklagen ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Auch im Grundschulbereich gibt es Eltern, die ihre Kinder an der Wunschschule einklagen wollen. Insgesamt gab es 65 Verfahren am Verwaltungsgericht. Davon waren am Montag noch 15 Fälle offen. Besonders viele Beschwerden gab es in Mitte. Der Bezirk hatte mehrere Grundschulen in einem Einzugsbereich zusammengefasst. Dadurch bekamen die Erstklässler nicht mehr automatisch an der nächstgelegenen Schule einen Platz. Das Verwaltungsgericht erklärte diese Regelung für unzulässig, da sie gegen den Grundsatz der angemessenen Schulwege für Grundschüler verstoße.