Sprecher Michael Efler erklärt, dass es für Abstimmungsmüdigkeit in dieser Sache keinen Grund gebe. "Drei Abstimmungen in drei Jahren kann keinen überfordern“, sagte der Sprecher Michael Efler am Wochenende. Der Volksentscheid am nächsten Sonntag sei auch nicht überflüssig, nachdem der Senat fast 700 Seiten starke Vertragswerk bereits ins Internet gestellt hat, sagte Efler.
„Es ist keineswegs geklärt, ob wirklich 100 Prozent der Verträge und Nebenabsprachen veröffentlicht wurden. Doch genau darauf zielt der Volksentscheid“, sagte der Sprecher von „Mehr Demokratie“. Der Verein setzt sich auf allen politischen Ebenen für mehr direkte Demokratie ein. Anlass zum Zweifel gebe das Verhalten des Senats, der sich jahrelang geweigert habe, Einblick in die Verträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserverträge zu geben. „Die Veröffentlichung ist nur auf massiven Druck des Volksbegehrens erfolgt.“
Mehr Sorge macht sich Efler um die für einen Erfolg notwendige Beteiligungsquote von einem Viertel aller Berliner Wahlberechtigten. „Die erforderlichen 25 Prozent sind zu hoch. Wenn der Volksentscheid wieder daran scheitert, frustriert das die Teilnehmer“, sagte er. Er forderte, das Zustimmungsquorum ganz zu streichen, wie es in Bayern Gesetz sei. „Dort gilt die Mehrheit der Teilnehmer. So wurde das liberale Nichtraucherschutzgesetz in Bayern gekippt.“ Der Sprecher wies zudem darauf hin, dass kein Weg an dem Volksentscheid vorbei führe, weil das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht übernommen habe. In diesem Fall müsse auf ein erfolgreiches Volksbegehren ein Volksentscheid folgen. Das sei gesetzlich vorgeschrieben.
Auch der Mitinitiator des Volksentscheids über die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Thomas Rudek, wirbt um die Stimmen der Hauptstädter für den Entscheid am kommenden Sonntag. Die Berliner sollten das Anliegen „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ unterstützen und mit „Ja“ votieren, sagte Rudek. Die Abstimmung sei trotz der bereits erreichten Veröffentlichung des Vertragstextes notwendig, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“. Es komme auf „das Kleingedruckte“ an.
Nebenabsprachen offenlegen
Der Gesetzentwurf ziele deshalb darauf ab, dass auch alle Beschlüsse und Nebenabsprachen offengelegt werden, betonte Rudek. Die Unterlagen würden dann komplett geprüft, um eventuell juristische Schritte einzuleiten. Ziel sei die Rücknahme der Teilprivatisierung. Die damals zu 100 Prozent landeseigenen Wasserbetriebe waren 1999 von der CDU-SPD-Koalition teilweise verkauft worden. 49,9 Prozent der Anteile erwarben RWE und Veolia. Seitdem stieg der Wasserpreis in Berlin kontinuierlich.
Den Einwand von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Gesetzentwurf sei wegen einer Unwirksamkeitsklausel zumindest teilweise verfassungswidrig, wies Rudek zurück. Körting solle sich nicht „die Rolle eines Richters anmaßen“. Zudem hätten Professoren und Richter das Volksbegehren unterschrieben. Körting und der Senat stören sich an der Passage, nach der alle nicht veröffentlichten Vertragsteile binnen eines Jahres unwirksam werden sollen. Der Senat sieht mit der Veröffentlichung im Internet die Forderung des Volksbegehrens als erfüllt an.