Die Chefs von öffentlichen Unternehmen in Berlin wie BVG, Wasserbetriebe oder BSR sollen ihre Gehälter detaillierter veröffentlichen als bisher. Ein Gesetzesantrag der rot-roten Koalition sieht vor, dass die Vorstandsvorsitzenden von Landesunternehmen nicht nur ihr Jahressalär oder die Gesamtvorstandsbezüge angeben müssen, sondern auch Gewinnbeteiligungen, Provisionen und Nebenleistungen auflisten und bekannt machen müssen. Dieser Zwang zur Veröffentlichung soll auch für Abfindungen, gewährte Zulagen und Kredite gelten.
Verschärfung der Veröffentlichungspflichten
„Wir wollen die Transparenz erhöhen, wie sich die Jahresgehälter zusammensetzen“, sagte der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Lederer Morgenpost Online. „Das soll Klarheit für den Steuerzahler bringen.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Frank Jahnke, sagte: „Neben den festen wollen wir auch die variablen Bestandteile der Verträge verdeutlichen.“
Schon seit fünf Jahren müssen die Unternehmensführer des Landes Berlins ihre Gehälter im Jahresbericht ihres Unternehmens oder im Beteiligungsbericht des Landes veröffentlichen. Allerdings genügt der rot-roten Koalition eine zusammenfassende Angabe nicht. Die bisherigen Regelungen reichten nicht aus, heißt es in dem Gesetzesantrag. Auslöser für die Verschärfung der Veröffentlichungspflichten ist eine Debatte aus dem vergangenen Sommer. Im August war bekannt geworden, dass viele Chefs von Landesunternehmen trotz der Wirtschaftskrise für 2009 höhere Vergütungen erhalten hatten. Ein Vergleich unter 30 Spitzenmanagern hatte ergeben, dass sie durchschnittlich 2,5 Prozent mehr Geld bekamen. Dabei waren die Ergebnisse der Unternehmen in der Summe schlechter als in den Vorjahren. So erhielt Messe-Geschäftsführer Raimund Hosch 2009 laut Geschäftsbericht 499000 Euro, was acht Prozent mehr war als im Jahr zuvor. Daraufhin hatte der Bund der Steuerzahler Kritik an den zum Teil hohen Gehältern geübt. „Wir wollen mit mehr Transparenz auch zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.
Die Vergütung soll sich am Erfolg des öffentlichen Unternehmens orientieren“, sagte Lederer. Deswegen soll Paragraf 65 der Landeshaushaltsordnung geändert werden. Die entscheidende Passage lautet: „Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, stellt das Land Berlin sicher, dass in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen der Beteiligungsgesellschaften die Verpflichtung aufgenommen wird, dass für jedes namentlich benannte Mitglied aller Organe des jeweiligen Unternehmens die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, aufgegliedert nach Bestandteilen (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art), im Anhang zum Jahresabschluss oder an anderer geeigneter Stelle angegeben werden. Dies gilt auch für Abfindungen, gewährte Zulagen und Kredite.“
Totale Transparenz
Derselbe Wortlaut soll sich bald auch im Berliner Betriebegesetz wiederfinden. Die totale Transparenz der Vergütungen soll auch eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Chefs in den Unternehmen und ihre Leistungen ermöglichen. Die bisherige Regelung sieht keinen Zwang zu einer kompletten Offenlegung vor. Selbst eine namentliche Veröffentlichung ist nicht unbedingt notwendig. So können mehrere Vorstände ihre Einkommen addieren und als eine Summe veröffentlichen.
„Wir wollen jetzt individuelle Kriterien und Zahlen“, sagte Lederer. Der Linke-Politiker begegneter möglicher Kritik, dass durch die totale Offenlegung, neue Gerechtigkeitsdebatten entstehen könnte, gelassen. „Da muss man durch“, so Lederer, der gut dotierte Verträge verteidigte. Es gebe gerade für öffentliche Unternehmen mit dem besonderen Selbstverständnis der Daseinsvorsorge nicht unendliche viele Chefs. „Wenn man gute Leute will, muss man gut bezahlen.“
Vorbild Nordrhein-Westfalen
Lederer sah auch kein Problem darin, dass möglicherweise gute Manager durch die totale Transparenz ihrer Einkommen von einer Bewerbung in Berlin abgeschreckt werden könnten. „Berlin ist bei der Transparenz Schrittmacher. Andere Städte werden folgen. Mittelfristig wird sich hier insgesamt etwas ändern. Ich glaube nicht, dass unser Vorgehen Top-Leute abschreckt“, so Lederer. Er verwies auf private Aktiengesellschaften, wo es in vielen Fällen Gang und Gäbe sei, die Vorstandsbezüge im Interesse der Aktionäre zu veröffentlichen.
Kritik kam Jochen Esser. Dem Finanzexperten der Grünen geht die Transparenz nicht weit genug. Er verwies auf das Vorbild Nordrhein-Westfalen, wo selbst Zahlungen an Ehefrauen publiziert werden müssen. Laut Esser hat die Opposition schon seit Monaten auf einer weitergehende Veröffentlichungspflicht für die Top-Manager in den Landesunternehmen gedrängt und selbst schon Anträge vorbereitet.
Der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer forderte nun eine zügige Beratung in den Ausschüssen, um Detailfragen zu klären. So solle geprüft werden, ob nicht auch die Geschäftsführer von freien Trägern, die hohe Summen vom Senat bekommen, mit eingeschlossen werden sollen. Das Beispiel der Treberhilfe zeige wie dringend notwendig so etwas sei, sagt Meyer.