Richter erklären Berliner Kita-Volksbegehren für gültig
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Ablehnung des Kita-Volksbegehrens durch den Senat für unzulässig erklärt. Geklagt hatten die Initiatoren der Unterschriftensammlung. Sollten sie nun mit einem Volksentscheid erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zu.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker, um den Podcast hören zu können.