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Landesverfassungsgericht
Berliner Wasser-Volksbegehren ist zulässig
Die Ablehnung des Volksbegehrens zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch den Berliner Senat ist unzulässig. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Urteil, das am Dienstag verkündet wurde. Geklagt hatten die Initiatoren des Volksbegehrens.



