Berliner Verwaltungsrichter hatten einem muslimischen Gymnasiasten erlaubt, jeden Mittag seiner religiösen Gebetspflicht nachzukommen. Dafür wurde ihm in der Weddinger Diesterweg-Schule ein Raum zur Verfügung gestellt. Doch der Senat legte Berufung gegen das Urteil ein. Nun wird kommende Woche vor Gericht noch einmal entschieden.
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