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Sicherungsverwahrung in Berlin
Acht Schwerverbrecher warten auf Freilassung
Der Europäische Gerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland für nichtig erklärt. Danach müssten auch in Berlin Totschläger, Mörder und Sexualtäter auf freien Fuß gesetzt werden. Die Bundesregierung will nun noch im Juni ein neues Gesetz vorlegen. Auch Berlin arbeitet an einer Neukonzeption.

