Berliner Gericht verbietet Leuchtwerbung für Lotto
Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmestellen aufmerksam - die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Damit könnte bald Schluss sein. Denn das Landgericht Berlin hat einer Annahmestelle in der Hauptstadt die Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt.
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