Es gibt in Berlin 6000 Gaststätten, die sich an das Nichtraucherschutzgesetz halten müssen. Gerade einmal in 14 Fällen haben Ordnungsamtmitarbeiter seit Einführung des Gesetzes Bußgelder von Wirten erhoben. Das liegt auch daran, dass einige Bezirke sich weiterhin weigern, Kontrolleure loszuschicken.

In den ersten beiden Monaten des Rauchverbots in den Berliner Gaststätten haben die Ordnungsämter erst insgesamt 14 Bußgeldbescheide erhoben. Nach Angaben der Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sind insgesamt 210 Verstöße gemeldet worden. „Das zeigt angesichts einer Einwohnerzahl von 3,5 Millionen und mehr als 6000 Gaststätten, dass das Gesetz greift“, sagte Lompscher.

Kein Verständnis habe sie für diejenigen Bezirke, die das Einhalten des Nichtraucherschutze nicht kontrollierten. So habe es in Neukölln mit Abstand die meisten Beschwerden gegeben, der Bezirk weigere sich jedoch aus Personalmangel, Ordnungskräfte für Kontrollen in Gaststätten abzustellen. Dagegen zeige sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vorbildlich. Hier hätten die eingerichteten Interventionsteams im Juli und August insgesamt 400 Kontrollen vorgenommen. Regelmäßige Kontrollen gebe es auch in Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die Senatorin kündigte an, dass Berlin in Kürze ein neues Nichtraucherschutzgesetz vorlegen werde. Darin sollen dann auch die vereinbarten Ausnahmeregelungen für Inhaber-geführte Einraum-Gaststätten verankert werden. Ein Gesetzentwurf, der derzeit in der Koalition erarbeitet werde, solle das Rauchen sowohl in kleinen Einraumkneipen als auch in abgetrennten Raucherräumen weiterhin erlauben, sagte die Gesundheitssenatorin. Berlin orientiere sich damit an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die strenge Haltung der Hauptstadt zuletzt für verfassungswidrig erklärt hatte. Dass sich das von ihr favorisierte absolute Verbot nicht durchsetzen lassen werde, hatte Lompscher bereits angekündigt.

Nach dem Urteil des Gerichts ist das Rauchen in Einraumkneipen erlaubt, sofern diese eine Größe von 75 Quadratmetern nicht überschreiten, keine zubereiteten Speisen anbieten und keine Unter-18-Jährigen bedienen. Diese Vorgaben werde das Berliner Gesetz übernehmen, sagte Lompscher. Im Sinne der Gleichbehandlung dürften dann allerdings auch in den abgetrennten Raucherräumen größerer Kneipen keine Jugendlichen mehr geduldet werden. Noch nicht geklärt sei bislang, wie die Beschäftigten wirksam vor dem Zigarettenqualm geschützt werden könnten.