In Brandenburg wird über die geplante Lockerung des Nichtraucherschutz-Gesetzes gestritten. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) will am Dienstag den überarbeiteten Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Nach ihren Vorstellungen darf künftig in Kneipen wieder geraucht werden, deren Gastraum weniger als 75 Quadratmeter misst. Die kleinen Gaststätten dürfen über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen und keine „zum alsbaldigen Verzehr zubereitete Speisen“ anbieten.
Der Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahre ist nicht gestattet und die Ausnahme vom Rauchverbot muss von außen ersichtlich sein. Die Überarbeitung des Gesetzes ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg im Juli vorigen Jahres gekippt hat. Doch der Potsdamer Staatskanzlei, Wirtschafts- und Finanzministerium gehen die Lockerungen nicht weit genug.
Nach Informationen von Morgenpost Online wollen Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU), Staatskanzleichef Clemens Appel und Finanzminister Rainer Speer (beide SPD) den Ziegler-Entwurf nicht mittragen. Sie verlangen eine großzügigere Regelung.
Dabei plädieren sie dafür, dass die Wirte von Gaststätten bis 75 Quadratmetern selbst entscheiden dürfen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Dies dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, ob es einen Nebenraum gibt oder nicht. Auch sollte nicht auf die Ausgabe von Essen verzichtet werden müssen, das in der Küche zubereitet wurde. Festgeschrieben werden sollte lediglich, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und dies sowie die Erlaubnis zum Rauchen außen an der Gaststätte angebracht wird. Die Minister argumentieren damit, dass es in Brandenburg ohnehin kaum kleine Gaststätten mit Nebenräumen gibt. Die Regelung der Essensausgabe würde „endlose Diskussionen“ hervorrufen.
So wie in Berlin. Dort wurde lange darum gestritten, ob eine erwärmte Bulette zu den Speisen gehört, die „vor Ort zubereitet werden“. Mittlerweile scheint klar: Die Bulette darf nur kalt serviert werden. Berlin will sein verändertes Nichtraucherschutzgesetz zum 1. Mai in Kraft setzen. Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz bereits in erster Lesung beraten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Berliner SPD-Fraktion, Stefanie Winde, würde es bedauern, wenn es in Brandenburg zu stark abweichenden Reglungen käme. „Das wäre eine sehr unschöne Lösung für die gemeinsame Region“, sagte sie der Berliner Morgenpost. Auch die Urlauber fänden so künftig in Potsdam völlig andere Bedingungen vor als in Berlin. Sollte der Gesetzesentwurf von Dagmar Ziegler nicht durchkommen, „würde Brandenburg von den Eckpunkten abrücken, welche die Länder verabredet haben“, kritisiert Winde.
Streit gibt es in der Mark auch um das Rauchverbot in Spielhallen. Der Gesetzesentwurf, der dieser Zeitung vorliegt, sieht für Spielhallen keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vor. „Auch wenn von einem Prozessrisiko im Fall einer Klage von Spielhallenbetreibern im Land ausgegangen werden muss, empfiehlt sich die Beibehaltung des Rauchverbots für Spielhallen“, heißt es in dem Papier. Wirtschaftsminister Junghanns aber plädiert für eine Raucher-Genehmigung.
Unstrittig ist die Regelung für Diskotheken. Dort ist laut derzeitigem Entwurf das Rauchen nur in Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt. In diesem Fall haben Jugendliche unter 18 keinen Zutritt. Sollte sich das Kabinett heute einigen, könnte das neue Nichtraucherschutz-Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden und im Juli in Kraft treten.
Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung berät am Dienstag über das Ende des Rauchverbots in Ein- Raum-Kneipen. Mit der Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Jahr umgesetzt werden. Es hatte die Länder aufgefordert, entweder ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten zu erlassen oder auch für Ein-Raum-Gaststätten Ausnahmen zuzulassen. Laut NRW-Gesetz darf nur in Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen, in Festzelten und in Raucherclubs geraucht werden. Das Land hatte die Kommunen aber angewiesen, sich bei Kontrollen an die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu halten. mit dpa




