Trotz einer Unterlassungsverfügung des Landes waren auch am Donnerstag Limousinen des Online-Fahrdienstes Uber in Berlin unterwegs. Wer die Smartphone-App des Unternehmens öffnete, sah auf der interaktiven Bildschirmkarte, wie sich die Autos durch die Stadt bewegten. Die US-Firma zeigte sich unbeeindruckt. Bereits am Abend des Verbots hatte Uber-Sprecher Fabien Nestmann angekündigt, das Unternehmen werde die Entscheidung des Landes Berlin anfechten.
Kunden von Uber bestellen Fahrzeuge per Smartphone-App. Der Fahrpreis wird anschließend von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Der Chauffeurdienst ist in Deutschland mit zwei Angeboten aktiv: UberBlack und UberPop. Die Unterlassungsverfügung des Landes betrifft beide Angebote. UberBlack ist ein Service mit gewerblich zugelassenen und versicherten schwarzen Oberklasse-Limousinen.
Bei UberPop kann sich hingegen jeder Autofahrer anmelden, der mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein besitzt, weniger als vier Punkte in Flensburg und ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen kann. Ferner benötigt er ein Fahrzeug mit vier Türen „in sehr gutem Zustand, gerne Hybrid, Baujahr 2005 oder neuer“, so die Uber-Webseite.
Mehr interessiert das Unternehmen nicht – und das ist das Problem. Ein Kritikpunkt der Behörden ist der Schutz der Fahrgäste. Ferner will das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (Labo) nicht tolerieren, dass Fahrgäste sich „in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben“.
Versicherung für Fahrgäste
Eine gewöhnliche Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nur die private Nutzung des Fahrzeugs. Wer ein privat versichertes Auto gewerblich nutzt, verletzt die Vertragspflichten. Das kann die privaten UberPop-Fahrzeuge betreffen. Wird bei einem Unfall ein Fahrgast verletzt, erstattet die Versicherung zwar die Kosten für die medizinischen Leistungen, holt sich das Geld aber vom Fahrer zurück, wie eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagt. Für den Fahrer könnte das den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb rät die GDV-Sprecherin Fahrern von UberPop und ähnlichen Diensten, Kontakt mit ihren Versicherungen aufzunehmen und die Frage der gewerblichen Nutzung zu klären. „Jeder Fahrer sollte in seinen Vertrag schauen.“
Firmensprecher Fabien Nestmann widerspricht der behördlichen Rechtsauffassung, UberPop vermittle gewerbliche Fahrten. Die Plattform sei nicht als gewerbsmäßiges Angebot gedacht, sondern im Sinne einer Mitfahrgelegenheit. „Man nimmt einfach Leute mit, wenn man nach Hause fährt“, sagte er. Ob dies einer Prüfung in der Realität standhält, scheint fraglich. Ferner sagt er, alle Fahrten seien mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadensfall versichert. Diese Police werde von einer international tätigen Versicherungsgesellschaft gedeckt. Es gehe Uber nicht darum, eine bestehende Branche zu verdrängen. Man wolle aber ein Mobilitätsangebot der Zukunft definieren.
Etappensieg für Taxi-Lobby
Außer den juristischen Bedenken hat das Verbot des Fahrdienstes auch mit der lautstarken Lobbyarbeit der Berliner Taxibranche zu tun, die ihr Geschäftsmodell durch die Konkurrenz aus dem Internet bedroht sieht. Sie gipfelte in einer Protestdemonstration im Juni mit Hunderten Taxen am Olympiastadion. Der Senat räumt das offen ein: Die Unterlassungsverfügung solle nicht nur Fahrgäste und Fahrer schützen. „Der Grundgedanke des Schutzes des Taxigewerbes findet ebenfalls Anwendung“, heißt es in der Mitteilung des Landes Berlin.
Die Berliner Taxivereinigung sieht in dem Verbot „eine Stärkung des Verbrauchers“. Ihr Vorsitzender Richard Leipold verweist auf das Personenbeförderungsgesetz, das „für jeden Marktteilnehmer, und zwar auch für digitale Mitbewerber gilt“. Leipold hatte bereits gegen den Fahrdienst UberBlack eine einstweilige Verfügung erwirkt, die er aber nicht vollstrecken ließ, weil er Schadenersatz-Forderungen fürchtete. Leipold hatte sich darauf berufen, Mietwagen müssten laut Personenbeförderungsgesetz nach einem Auftrag stets zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, was Uber missachte.

