Der Berliner Senat hat dem Chauffeurdienst Uber die Tätigkeit in der Bundeshauptstadt untersagt. Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (Labo) stellte dem weltweit agierenden US-amerikanischen Unternehmen am Mittwochabend eine entsprechende Untersagungsverfügung zu.
Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone-App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden, mit deren Hilfe Mietwagen vermittelt werden können. Die App verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es zur Begründung. Uber will dennoch weitermachen und kündigte an, die Entscheidung des Senats anzufechten.
Die Senatsbehörde droht bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an. Der Schutz des Fahrgastes habe Priorität. Das Landesamt könne nicht tolerieren, dass dieser sich in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt. Wie es weiter heißt, sollen auch die Fahrer der Fahrzeuge mit dem Verbot geschützt werden, da deren Kfz-Haftpflichtversicherung das Risiko der Personenbeförderung nicht abdecke. Fahrern, die weiter ohne Taxischein Personen befördern, drohe nun ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.
Fahrten mit Uber & Co. häufig preiswerter als Taxis
Uber – aber auch andere Limousinenservice-Anbieter wie etwa WunderCar oder Blacklane – vermitteln seit einiger Zeit per Website oder Smartphone-App Fahrten in mehreren deutschen Städten. Kunden können sowohl Nobel-Limousinen mit Chauffeur als auch private Mittelklasseautos buchen, die von ihren jeweiligen Besitzern gefahren werden.
Der Vermittlungsdienst kassiert dafür eine Provision. Die von Uber & Co. vermittelten Fahrten sind für die Kunden häufig preiswerter als eine Fahrt im Taxi. Die Taxibranche sieht die Chauffeurdienste daher als existenzbedrohend an und reagiert mit lautstarken Protesten.
Erst im Juni gab es in vielen europäischen Metropolen Protestaktionen von Taxifahrern, die ihren Ärger über die „Hobby-Taxis“ Luft machten. Allein in Berlin nahmen mehr als 1000 Taxifahrer an der mehrstündigen Protestfahrt durch die Stadt teil. Die ohnehin unter starkem internen Wettbewerb leidende Branche kritisiert die Billig-Konkurrenz als „irreguläre Marktanbieter“, die die Zukunft des gesamten Gewerbes gefährden. Als öffentliches Beförderungsmittel unterliege das Taxi strengen staatlichen Vorgaben, argumentieren die Verbände.
So könnten etwa die Fahrpreise nicht frei ausgehandelt werden, sondern würden nach einheitlichen Tarifen berechnet. Zudem gebe es eine Beförderungspflicht. „Taxis sind zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar, egal ob kurze oder lange Strecke“, so Frank Mastelt, Vize-Vorsitzender des Berliner Taxibundes.
Berlin folgt dem Beispiel Hamburg
Mit der aktuellen Verfügung folgt Berlin dem Beispiel von Hamburg. Die dortigen Behörden hatten bereits im Juli Uber die Tätigkeit untersagt. Dagegen hat das Unternehmen jedoch Rechtsmittel eingelegt und darf vorerst weiter dort tätig sein. Auch in Berlin ist die Unterlassungsverfügung noch nicht bestandskräftig.
Auch in Berlin will Uber auf jeden Fall weitermachen. „Die Entscheidung der Berliner Behörden ist alles andere als fortschrittlich. Sie beschneidet die Wahlmöglichkeit der Konsumenten. Als Marktneuling ermöglichen wir Wettbewerb im Markt, den es über Jahre hinweg nicht gegeben hat“, sagte Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland, zur aktuellen Entscheidung. Die Unterlassungsverfügung schränke jedoch die Freiheit und die Mobilität in Berlin und Umgebung ein.