Der Rechtsstreit um den Pachtvertrag für die Waldbühne geht in die nächste Runde. Die Senatssportverwaltung hat Widerspruch gegen einen Beschluss des Landgerichts Berlin eingelegt. Mit diesem Beschluss wurde ihr verboten, einen neuen Vertrag mit dem jetzigen Pächter der beliebten Kulturarena, der CTS Eventim AG, abzuschließen. Erwirkt hatten ihn die Deutsche Entertainment AG (DEAG) und Concert Concept. Die beiden Mitbewerber fordern, dass der künftige Betreiber der Waldbühne in einer Ausschreibung bestimmt wird.

Der jetzige Pachtvertrag mit der CTS Eventim AG läuft Ende des Jahres aus, die von Senator Frank Henkel (CDU) geführte Senatssportverwaltung will aber auf eine Ausschreibung verzichten. Nun ist eine Gerichtsverhandlung für den 12. Juni anberaumt, voraussichtlich wird die juristische Auseinandersetzung dann auch entschieden.

Laut dem Beschluss des Landgerichts wird der Senatsverwaltung untersagt, mit CTS Eventim einen Pachtvertrag für die Waldbühne zu schließen oder den bestehenden Pachtvertrag zu verlängern, „ohne zuvor ein transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt zu haben“. Peter Schwenkow, der DEAG-Vorstandsvorsitzende, hatte die Einstweilige Verfügung gegen die Sportverwaltung beantragt, weil nach seinen Informationen mit der CTS Eventim AG bereits über eine Vertragsverlängerung verhandelt worden sei. Schwenkow hatte 1981 mit einem Partner die exklusiven Nutzungsrechte für die damals brach liegende Waldbühne erworben und die Arena 28 Jahre lang selbst betrieben.

Ausschreibung bei Pachtvertrag nicht vorgeschrieben

2008 schrieb der damalige Innen- und Sportsenator Ehrhart Körting (SPD) die Pacht aus, als Sieger dieser Ausschreibung ging CTS Eventim hervor. Nun fordert Schwenkow eine Chance, sich wieder um die Waldbühne bewerben zu können. Das sei nicht nur juristisch geboten, sondern vor allem auch eine Frage der „politischen Hygiene“. Er habe die Freiluft-Arena im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens verloren. „Jetzt zu sagen, es muss nicht ausgeschrieben werden – das geht nicht“, so beschwert sich der Unternehmer. Die Juristen der DEAG seien ebenfalls der Ansicht, der Pachtvertrag müsse transparent und EU-weit ausgeschrieben werden.

Die Senatssportverwaltung, zu deren Fachvermögen die Waldbühne wie auch der Olympiapark Berlin gehören, sieht das entschieden anders. Sie hält eine Ausschreibung nicht für notwendig. „Eine Ausschreibung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, da es sich um einen reinen Pachtvertrag handelt“, sagte Verwaltungssprecher Stefan Sukale. Die Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Pächter laufe reibungslos und biete sehr günstige Konditionen für das Land Berlin. Dementsprechend sei es „sachangemessen, zeitnah einen neuen Pachtvertrag mit dem jetzigen Pächter abzuschließen“.

Es sei ein „Trauerspiel“, dass die berühmte Waldbühne Objekt eines Rechtsstreits geworden ist, kritisierte Ramona Pop, Fraktionschefin der Grünen im Abgeordnetenhaus. Selbst wenn ein Pachtvertrag ohne Ausschreibung juristisch möglich sein sollte, wäre ein Vergabeverfahren transparenter und die „sauberere Variante“. Auch wenn man mit dem jetzigen Pächter zufrieden sei, könne man doch den Markt sondieren und prüfen, ob es nicht noch bessere Angebote gebe.

Waldbühne: So viele Besucher wie nie zuvor

Die jetzige Pächterin, die CTS Eventim AG aus Bremen, möchte die Charlottenburger Arena auch künftig bespielen. Sie führt ins Feld, im vergangenen Jahr dort für eine Rekordsaison gesorgt zu haben. 16 Veranstaltungen an insgesamt 21 Tagen, darunter der fünftägige Beachvolleyball-Grand Slam, hätten 270.000 Besucher in die Waldbühne gebracht, so viele wie nie zuvor, sagte Senior Vice President Rainer Appel. Er betonte, das Unternehmen habe einen Pacht-, keinen Betreibervertrag. Die jährliche Mindestpacht betrage 750.000 Euro. Der Vorstandsvorsitzende von CTS Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, hatte gegenüber der Berliner Morgenpost bereits im April erklärt, ihm liege die Arena sehr am Herzen.

Die in Berlin ansässige DEAG ist das viertgrößte Live-Entertainment-Unternehmen der Welt und bringt Stars in die Hauptstadt. Auch wenn Schwenkow nicht mehr Betreiber der Waldbühne ist, sorgen die DEAG und ihre Tochterfirma Concert Concept dort als Konzertveranstalter für gut besuchte Highlights. Dazu gehören das alljährliche Open-Air-Konzert der Berliner Philharmoniker ebenso wie das Taschenlampenkonzert oder das legendäre Gastspiel von Barbara Streisand. Sie veranstalten auch den Auftritt der Rolling Stones am 10. Juni in der Waldbühne. Schwenkow sagte, dieses erfolgreiche Engagement müsse berücksichtigt und der Pachtvertrag ausgeschrieben werden.

Eine pikante Randnotiz des Rechtsstreits ist, dass ein CDU-Politiker gegen eine CDU-geführte Senatsverwaltung klagt. Peter Schwenkow war von 2006 bis 2011 Mitglied des Abgeordnetenhauses. Er hatte zwar seinen Wahlkreis Grunewald-Halensee knapp gegen den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) verloren, zog aber als Spitzenkandidat auf der Charlottenburg-Wilmersdorfer Bezirksliste der Union ins Landesparlament. 2011 wurde er nicht wieder nominiert. Er selbst betonte damals, kein Interesse mehr an einem Mandat zu haben.