Sie hat ihn im Gerichtssaal sofort erkannt. Regina B.* ist davon fest überzeugt: „Die Augen, passt, der Mund, die Kopfform, passt alles.“ Sie habe bei der Polizei bei ihrer Beschreibung für das Phantombild auch erwähnt, dass der Täter ein abstehendes linkes Ohr habe, sagt die 61-Jährige. „Und das stimmt ja auch“, sagt sie mit Blick auf den Angeklagten fast triumphierend.
Mario K. sitzt auf der anderen Seite des Saales und mustert die Zeugin, wirkt dabei aber eher unbeteiligt. Er trägt einen akkurat geschnittenen Vollbart, kurzes Haar, eine Brille. Einschätzungen wie „eigentlich ganz sympathisch“ und „der sieht ja ziemlich gut aus“ fallen im Publikum.
Der 46-Jährige ist vor dem Schwurgericht in Frankfurt (Oder) angeklagt wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung und räuberischer Erpressung. K. soll im August 2011 und im Oktober 2011 Anschläge auf die Ehefrau und die Tochter eines Berliner Unternehmers verübt und dabei den Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma aus kurzer Entfernung angeschossen haben. Der Mann ist seitdem querschnittsgelähmt.
Mario K. gibt sich gelassen
Vorgeworfen wird Mario K. von der Staatsanwaltschaft zudem die Entführung eines Berliner Investmentbankers aus dessen Ferienhaus im Storkower Ortsteil Hubertushöhe am 5. Oktober 2012. Weil der Täter dabei nach Aussagen von Zeugen eine Imkermaske trug, bekam er in der Presse den Namen „Maskenmann“. Und die Soko der Brandenburger Kriminalpolizei nannte sich „Imker“.
Der mehrfach vorbestrafte Mario K. wirkt auch schon bei der Verlesung dieses Anklagesatzes sehr gelassen. Er lehnt sich zurück, plaudert kurz mit seinem Verteidiger Axel Weimann, blättert in Zetteln. Als gehe ihn das alles gar nichts an. Und so kommt seine Erwiderung, als der Schwurgerichtsvorsitzende Matthias Fuchs ihn belehrt, dass er hier vor Gericht als Angeklagter auch schweigen dürfe, nicht überraschend. Da huscht ein Lächeln über das Gesicht des Angeklagten. Und er sagt zwar tatsächlich nichts, lässt dann aber doch etwas über seinen Verteidiger Weimann ausrichten. „Ich bin der Falsche“, trägt dieser für seinen Mandanten vor. „Ich habe mit dem, was mir in der Anklage vorgeworfen wird, nichts zu tun.“
Wenig später wird Weimann einen Antrag verlesen. Es geht um Phantombilder und Fotos, die bei der Suche nach dem Maskenmann von der Polizei veröffentlicht wurden. Weimann kritisiert, dass die Weitergabe der Phantombilder an die Presse von einem Richter nicht abgesegnet worden sei. Bei den Fotos habe es zwar die Genehmigung einer Richterin gegeben, diese habe sich vor ihrer Entscheidung mit dem Fall vermutlich aber gar nicht richtig beschäftigt und dafür wohl auch keine Akten angefordert. So sieht es zumindest die Verteidigung. Weimann nennt es „gravierende Verfahrensverstöße“. Die Konsequenz sei, dass alle Beweise, die aufgrund dieser Phantombilder oder Fotos gewonnen wurden, vom Gericht nicht verwertet werden dürfen.
Es sind kaum überraschende Finessen in einem Prozess, in dem es nur Indizien gibt und der schon bis Oktober terminiert ist – vermutlich wird er jedoch noch viel länger dauern. So ein Antrag zeigt, dass die Verteidigung jedes Detail beleuchten und wenn möglich infrage stellen wird. Auch wenn es – wie bei diesem Antrag – nicht immer aussichtsreich ist. Weimann ist ein erfahrener Anwalt. Er wird gewusst haben, dass der Antrag von der Kammer abgelehnt wird. Sie hält das Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft für korrekt. Und es reicht auch nicht, heißt es in der Begründung für die Ablehnung, quasi ins Blaue hinein alles für nicht mehr verwertbar zu erklären. Von der Verteidigung müsse schon benannt werden, was genau sie meine.
Ähnlich ist es dann auch mit dieser Anzeige eines inzwischen ehemaligen Mitgliedes der Soko Imker – die Weimann in den Akten fand und nun geradezu genüsslich verliest. Dieser Kriminaloberkommissar hat seinen Chef wegen Strafvereitelung angezeigt, weil dieser angeblich zu einseitig ermittelt und nicht auf warnende Hinweise des Kriminaloberkommissars reagiert habe. Hintergrund ist die Aussage des vom Maskenmann entführten Berliner Investmentbankers, die nach Meinung des Kriminaloberkommissars unglaubhaft sei. Der Polizist erwähnt in seiner Anzeige auch das Glaubwürdigkeitsgutachten einer Psychologin, die darin seinen Eindruck bestätigt habe.
Wurde einseitig ermittelt?
Der Staatsanwalt wird kurz darauf dazu erklären, dass diese Frau ihre Ausbildung zur Psychologin noch gar nicht beendet habe. Es werde ein Verfahren wegen Missbrauchs von Titeln geprüft. Wie wenig er von diesem Gutachten halte, habe er ohnehin schon in seiner Anklageschrift vermerkt, und die Verteidigung habe das auch lesen können, fügt der Anklagevertreter gereizt hinzu.
Zurück bleibt Unsicherheit. Im Saal wird geraunt: Was war da los bei der Soko Imker? Wurde einseitig ermittelt? Und die Blicke gehen hinüber zur Bank der Nebenkläger, auf der auch der Berliner Investmentbanker sitzt. Der hat sich zur Seite gedreht und vermeidet offenkundig den Blickkontakt mit der Verteidigerbank. Er ist als Opfer gekommen und wird nun vorgeführt als vermeintlicher Lügner.
Als Zeuge ist der Investmentbanker für diesen ersten Verhandlungstag noch nicht vorgesehen. Aufgerufen wird Regina B., Ehefrau des Berliner Unternehmers, die am 21. August 2011 in Bad Saarow im Sommerhaus der Familie überfallen wurde. Die zierliche Frau hat den Vorfall noch sehr genau in Erinnerung: Gegen 21 Uhr telefoniert sie mit einer Freundin. Die drei Hunde – ein belgischer Schäferhund, ein Jack Russel und ein Dackel – sind zu dieser Zeit schon auffällig unruhig. „Sie haben dauernd gebellt und sind aufgeregt durch das Haus gelaufen“, erinnert sie sich an den Abend. „Ich habe noch gedacht, dass vielleicht ein Wildschwein im Garten ist.“
Gegen 22 Uhr verlässt sie mit den Hunden das Haus und will mit ihnen auf die Straße gehen. Die Hunde stürzen sofort los in den Garten. Nur der Dackel kommt aufgeregt zurück, als würde er verfolgt. „Ich bin dann auch zum Haus zurückgerannt, weil ich dachte, er wird von einem Wildschwein verfolgt“, sagt sie. Doch es war kein Wildschwein. Als sie mit dem Rücken zur Hauswand steht – „so habe ich mich sicher gefühlt“ – sieht sie plötzlich eine Gestalt. Sie kommt aus einem Gebüsch. Mit einem merkwürdigen Gang: „Tänzelnd, im Zickzack, wie ein Boxer“, erinnert sich Regina B.
„Hass in seinen Augen“
Die Person, offenkundig ein Mann, kommt auf sie zu, schreit „Halt dein Maul!“, drückt ihr Gesicht zurück und beginnt sie zu schlagen. Sie habe „Hass“, in seinen Augen gesehen. „Markante, helle furchtbar bösartige Augen. Ich war fest überzeugt: Der will mich umbringen!“ Regina B. kann sich noch an andere Details erinnern: An einen grünen Stock aus Hartgummi, mit dem sie geschlagen wurde. An die Maske des Täters aus feinem Garn, die Öffnungen an Mund und Augen weiß umkettelt. An seine Handschuhe, die ihm offenbar zu groß waren. Sie hat noch den Geruch von Leder in der Nase, als er ihr ins Gesicht griff, wenig später an ihren Hals. „Da habe ich zu schreien begonnen!“ , sagt sie. Das hörte vermutlich die Haushälterin. Sie erschien, und der Täter floh.
Regina B. weiß noch, dass es „plötzlich überall hell war“ . Und dass sie, als sie im Bad in den Spiegel schaute und ihr blutüberströmtes Gesicht sah, zusammenbrach. Sie erlitt durch die Schläge einen Nasenbeinbruch, mehrere Platzwunden am Kopf und Prellungen am Oberkörper. „Im Krankenhaus haben sie mir gratuliert, dass ich das überlebt habe“, sagt sie. Ob sie noch leide an den Folgen des Überfalls, wird Regina B. vom Richter gefragt. Sie überlegt kurz, dann sagt sie: „Das ist wie eine Endlosschleife. Ich denke immer daran, was dieser Mensch uns und anderen Familien angetan hat.“
*Name der Betroffenen geändert




