Der Berliner Rechnungshof hat die Planungen für den neuen Standort der Zentralen Landesbibliothek auf dem Tempelhofer Feld scharf kritisiert. Der vom Regierenden Bürgermeister und Kultursenator Klaus Wowereit (SPD) favorisierte Neubau ist demnach aus Sicht der obersten Rechnungsprüfer Berlin fehlerhaft und unseriös geplant.
„Der Flächenbedarf und die Wirtschaftlichkeit dieser Baumaßnahme sind jedoch zu keinem Zeitpunkt mit der vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen worden“, sagte die Präsidentin des Rechnungshofes, Marion Claßen-Beblo. „Auch die Kosten und Folgekosten wurden nicht nachvollziehbar angegeben.“ Außerdem sei das Vorhaben ohne Planungsunterlagen als dringlich veranschlagt worden.
Aus Sicht der Rechnungsprüfer sei nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Pläne des Senates entstanden seien. So variiere der Flächenbedarf in verschiedenen Entwürfen zwischen 67.000 Quadratmetern, 63.000 und schließlich 51.000 Quadratmetern. Das entspreche einem Unterschied von zwei Fußballfeldern.
Gleichzeitig habe sich die geplante Nutzerzahl von 5000 pro Tag auf 10.000 verdoppelt – ohne dass ersichtlich sei, auf welcher Grundlage die Zahlen zustande gekommen seien.
Auch wenn die Zusammenfassung der Landesbibliothek an einem Standort ein „strategisch politisches Ziel“ sei, müssten die Planungen nach Recht und Gesetz erfolgen, kritisierte Claßen-Beblo.
Fehlende systematische Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
In den geplanten Kosten in Höhe von 270 Millionen Euro fehlten zudem Kostenberechnungen für geplante 800 Parkplätze und die nötigen Anpassungen des öffentlichen Nahverkehrs. „Der Rechnungshof erwartet, dass die fehlende systematische Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor weiteren Planungsschritten umgehend aktuell nachgeholt wird“, forderte die Präsidentin am Montag.
Dazu gehört nach Auffassung der Rechnungsprüfer auch, dass nachvollziehbar dargelegt wird, warum naheliegende Alternativstandorte nicht geeignet seien. Insbesondere die Prüfung des bestehenden Standortes an der Breite Straße in Mitte biete sich vor dem Hintergrund des gesunkenen Flächenbedarfs an. Hier bestünden Kapazitäten von 56.000 Quadratmetern – 5000 Quadratmeter mehr als die Bibliothek nach aktuellem Stand benötige. Aber auch die Einbeziehung bestehender Gebäude des Flughafens Tempelhof oder des ICC seien bislang nicht nachvollziehbar erfolgt.
Der Senat plant den Neubau eines Zentralgebäudes für die Landesbibliothek. Das Projekt gilt als Prestigevorhaben des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD), der Koalitionspartner CDU ist dagegen skeptisch, und meint, dass der Neubau eines derart teuren Projektes angesichts anderer drängender Probleme in der Stadt nicht vermittelbar sei.
Beispiele für Verschwendung in Berlin
Diese Beispiele sind im Bericht des Landesrechnungshofes genannt:
Senatsressorts werden immer wieder neu zugeschnitten. Bei der jüngsten Senatsneubildung entstanden dem Steuerzahler durch Umzüge, Sanierung von Räumen und dem umzugsbedingten Ausfall von 890 Arbeitstagen Kosten von mehr als 1 Million Euro.
Acht Bezirke haben Aufgaben der Jugendämter für die Betreuung von Pflegekindern und -familien an freie Träger übertragen. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung und Jugend habe keine einheitlichen Standards für die Verträge erlassen, so dass es zu ganz unterschiedlichen Vergütungen komme. Eine Vollzeitpflege koste so pro Jahr zwischen 2000 und 6000 Euro. Insgesamt erhalten Träger der Jugendhilfe 2,6 Millionen Euro im Jahr vom Land.
Auf sechs- bis siebenstellige Beträge verzichte das Land durch fehlerhafte Buchungen der Jobcenter bei Hartz-IV-Empfängern, bei denen auf Rückforderungen verzichtet werde. Ebenso stießen die Prüfer auf viele mangelhafte Rentenbescheide zulasten der Landeskasse. Fristen verstrichen und auf Steuernachzahlungen bis zu 200 Euro wurde ebenfalls verzichtet. So werde auch gegen Haushaltsrecht verstoßen.
Eine landeseigene Gesellschaft überließ Privaten Flächen oder ihr Schwimmbad für Schwimmkurse kostenlos. So entgingen dem Land in zwei Jahren mehr als 240 000 Euro.
Das Bezirksamt Spandau änderte zwei Erbbaurechtsverträge ohne erkennbaren Grund rückwirkend zugunsten der Pächter. Über die Gesamtlaufzeit entgingen dem Bezirk so insgesamt rund 380.000 Euro.
Die Hochschulen achten aus Sicht der Rechnungsprüfer zu wenig auf die Kontrolle genehmigter Nebentätigkeiten ihrer Professoren. Ob sie damit ihre Haupttätigkeit von Forschung und Lehre vernachlässigen, werde kaum nachgeprüft.





