Urteil

Tragen des FDJ-Symbols geschmacklos, aber nicht strafbar

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Foto: Paul Zinken / dpa

Zwei 39 und 29 Jahre alte Männer wurden von einem Berliner Amtsgericht freigesprochen. Sie waren bei einer öffentlichen Gedenkveranstaltung im August 2012 in Blauhemden der FDJ aufgetreten.

Das Tragen des umstrittenen FDJ-Emblems bei einer öffentlichen Veranstaltung bleibt für zwei Männer ohne rechtliche Konsequenzen.

Ein Berliner Amtsgericht sah am Dienstag zwar eine Geschmacklosigkeit in dem Auftreten der beiden Angeklagten am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Baus der Berliner Mauer. „Doch seit 1990 fällt einem bei dem Emblem nur noch die FDJ-Ost ein“, entschied der Richter nach einem zweitägigen Prozess. (Az.: 243 Cs 295/12)

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen wegen des Tragens von verfassungswidrigen Kennzeichen jeweils Geldstrafen verlangt.

Seit Jahren kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen um die blauen Hemden mit dem Sonnen-Symbol auf dem linken Ärmel. Es war in Ost und West gleichermaßen das Emblem der Freien Deutschen Jugend (FDJ). In Westdeutschland allerdings war die Organisation im Jahr 1951 als verfassungswidrig verboten worden. Damit durfte auch das Emblem nicht mehr öffentlich getragen werden. In der DDR dagegen wurde die FDJ zum Staatsjugendverband aufgebaut. Nach der Wiedervereinigung blieb die FDJ-Ost erlaubt.

Unterschied war nicht zu erkennen

Die beiden Angeklagten hatten sich als Aktivisten der FDJ am 13. August 2012 am Rande einer Veranstaltung an der Mauer-Gedenkstätte postiert. Sie hätten das FDJ-Symbol des früheren DDR-Verbandes an ihren blauen Hemden getragen, sagten sie im Prozess. Eine Verteidigerin legte dem Richter mehrere Symbole vor. Ein Unterschied sei nicht zu erkennen, waren sich die Juristen im Saal einig.

Die FDJ-Aktivisten hatten bereits im Juni 2013 bei einem ersten Prozessanlauf für Aufsehen im Gerichtsgebäude gesorgt. Sie waren in ihren FDJ-Hemden erschienen, um sich gegen die von der Justiz verhängten Strafbefehle wegen Tragens verbotener Kennzeichen zu wehren. Die Polizei wurde alarmiert und sorgte dafür, dass die beiden Angeklagten in ziviler Kleidung zum Saal gingen.

FDJ-Aktivisten standen wortlos in der Nähe

Was sich an der Gedenkstätte abspielte, war im Prozess nicht strittig: Als im Berliner Bezirk Mitte der Maueropfer gedacht wurde, standen die FDJ-Aktivisten wortlos in der Nähe. Sie hatten ein Transparent dabei, um gegen die Politik der Bundesregierung zu protestieren. Zwei ältere Herren hätten sich als Teilnehmer der Veranstaltung gestört gefühlt, sagte ein Polizist im Prozess. Er habe die Männer in den Blauhemden deshalb gebeten, auf Abstand zu gehen.

Der 45 Jahre alter Beamte räumte ein, dass er sich nicht sicher war, ob die Kleidung verboten ist. „Ich musste mich erst beim Landeskriminalamt informieren“, sagte der Zeuge. Ihm sei es lediglich darum gegangen, dass die Veranstaltung nicht gestört wird. Er wäre auch nicht in der Lage, die Symbole der FDJ zu unterscheiden. Zunächst seien er und seine Kollegen davon ausgegangen, dass die Aktivisten weit genug von der Kundgebung entfernt waren. Sie seien dann aber widerspruchslos gegangen.

Verteidigung fuhr große Geschütze auf

Die Verteidigung fuhr in dem Verfahren große Geschütze auf. Sie wollte Rechtswissenschaftler als Zeugen hinzuziehen. Das Verbot der FDJ in Westdeutschland vor nunmehr 63 Jahren sei nicht haltbar, argumentierten sie. Das Sonnen-Emblem sei kein Symbol organisierter Gewalt, das ein Verbot rechtfertigen würde. Ähnliche Verfahren waren auch in anderen Bundesländern bereits geführt worden. Zumeist wurden sie ohne ein Urteil eingestellt. Eine höchstrichterliche Entscheidung sei wünschenswert, sagten nun die Verteidiger.

Der Staatsanwalt sagte, er unterstelle den beiden Angeklagten keine kriminellen Motive. „Aber wir haben von geltendem Recht auszugehen, danach haben sie sich strafbar gemacht“, hieß es in seinem Plädoyer. Zum Sinn des Verbots der FDJ in Westdeutschland wolle und müsse er sich in dem Strafprozess nicht äußern. Er verlangte Geldstrafen von 1200 Euro und 1400 Euro.

Juristisch nicht einfach

Auch der Richter schätzte den Fall als juristisch nicht einfach ein. Er führte einen moderaten Prozess und nahm es wortlos hin, dass die Angeklagten in Blauhemden auf der Anklagebank saßen.

Formal betrachtet gleiche es einem verbotenen Symbol, sagte der Richter im Urteil. Formal würde es sich dann auch um ein strafbares Verhalten handeln, wenn man das Emblem öffentlich trägt. Wer die beiden Männer in den Blauhelmen damals betrachtete, habe sie jedoch sofort mit der FDJ-Ost in Verbindung gebracht.

Der Staatsanwalt sagte, seine Behörde werde Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

( dpa/sei )