Tim* ist inzwischen drei Jahre alt. Es ist noch unklar, ob er wegen seinen erlittenen Verletzungen je eine richtige Schule besuchen kann. Folgen wird er auf jeden Fall sein Leben lang ertragen müssen.

Ihm angetan hat das sein Vater, der 36-jährige Andreas S. Der gelernte Lagerist muss sich seit Mittwoch vor einer Moabiter Strafkammer wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen verantworten.

Im Anklagesatz wird ihm vorgehalten, den wenige Wochen alten Jungen mit der Faust und der Handkante geschlagen und mehrfach kräftig geschüttelt zu haben. Von Hirnblutungen ist die Rede und von Brüchen am Oberarm, am Oberschenkel und an mehreren Rippen.

Erklärung des Vaters

Andreas S. gab diese Misshandlungen gleich zu Beginn des Prozesses zu: „Ich konnte meine Kräfte schlecht einschätzen, mir war nicht bewusst, dass ich meinen Sohn weh tat und ihn verletzte“, hieß es in einer von seinem Verteidiger Mirko Röder verlesenen Erklärung.

Es ist schon der zweite Prozess, in dem sich Andreas S. wegen der Misshandlung des kleinen Tim verantworten muss. Am 2. November 2012 wurde er von einer anderen Moabiter Strafkammer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. In diesem Verfahren ging es um einen Vorfall vom Februar 2012.

Andreas S. war an diesem Tag mit seinem sechs Wochen alten Sohn allein in der im Stadtteil Köpenick gelegenen Wohnung. Er hatte Tim stark geschüttelt und ihn mit dem Kopf gegen die Seitenwand einer Couch geschlagen. Vor Gericht hatte er das damit zu erklären versucht, dass ihm das Baby versehentlich aus dem Arm gerutscht und auf ein Spielzeugauto aus Holz gefallen sei.

Verdächtigt wurde zunächst auch Tims Mutter

Erst nach diesem Prozess wurde durch das Gutachten einer Rechtsmedizinerin festgestellt, dass es bei Tim weitere Verletzungen durch Misshandlungen gab. Verdächtigt wurde zunächst auch Tims Mutter. Die Kammer hat das Verfahren gegen sie aber nicht eröffnet, weil sie keine ausreichenden Verdachtsmomente sah. Auch gibt es einen Brief an das Jugendamt, in dem Andreas S. beteuert, dass Margit N.* mit den Misshandlungen nichts zu tun habe.

Sein Verteidiger hält es „durchaus für möglich, dass mein Mandant diese Frau, der er immer noch zugetan ist, schützen will“. Es sei „schwer nachvollziehbar“, so Röder, „dass die Mutter von den Misshandlungen nichts bemerkt haben will, obwohl sie in der selben Wohnung lebte“. Er gehe davon aus, dass es „eine totale Überforderung bei beiden Elternteilen“ gegeben habe.

Die große Liebe hielt nicht lange

Andreas S. und Margit N. hatten sich 2010 über eine Internetplattform kennengelernt. Die damals 20 Jahre alte Margit N. hatte zwei Kinder aus anderen Beziehungen und war mit einem dritten Kind schwanger. Auch Andreas S. hatte eine Tochter. Mit der 13 Jahre jüngeren Margit N., sagte Andreas S. später, soll es „sofort die große Liebe“ gewesen sein. Und beide hatten auch nichts dagegen, ein viertes, gemeinsames Kind zu bekommen. Aber schon kurz nach dem Umzug in die gemeinsame Wohnung in Köpenick begannen die Probleme.

Im Oktober 2011 – Margit N. war mit Tim im vierten Monat schwanger, kam es zu einem heftigen Streit. Andreas S. soll auf sie eingeschlagen und gebrüllt haben: „Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch.“ Eine Nachbarin alarmierte die Polizei. Der Vorfall blieb für Andreas S. zunächst jedoch ohne Folgen.

Im aktuellen Verfahren gab es schon vor Prozessbeginn einen so genannten Deal zwischen Gericht und Verteidigung. Andreas S. wurde in Aussicht gestellt, bei einem Geständnis eine Strafe von maximal vier Jahren und neun Monaten zu bekommen. Es wäre eine Gesamtstrafe, in welche die erste Verurteilung mit einbezogen würde. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält angesichts der schweren Verletzungen eine Strafe von nicht unter sechs Jahren für erforderlich. Das Gericht blieb dennoch bei seinen Vorstellungen. *Namen geändert