Der Vorstand der Bürgerinitiative Berlin Nord-Ost (BINO) ist tief enttäuscht. Erst vor drei Wochen hatte die Deutsche Bahn den lärmgeplagten Anwohnern der Bahnlinie Berlin-Stettin im Nordosten der Stadt mitgeteilt, dass der Streckenabschnitt zwischen Pankow und Bernau in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen wurde. Ziel sei, im Jahr 2017 einen Schallschutz zu installieren, hieß es.
Nun erklärte die Bahn, dass diese Terminplanung nur für die Trasse zwischen Bornholmer Straße und Karower Kreuz gelte, die weitere Strecke bis Bernau könne erst deutlich später berücksichtigt werden. Ein Bahnsprecher sprach von einem Missverständnis, an dem die Bahn sich mitschuldig sehe. Das Schreiben an die Bürgerinitiative sei nicht eindeutig formuliert gewesen, bedauerte er.
Nach Angaben der Bürgerinitiative ist das Teilstück zwischen Bornholmer Straße und Blankenburg im freiwilligen Bundesprogramm ab 2017 vorgesehen. Auf dem anschließenden Abschnitt bis zum Karower Kreuz sei Lärmschutz im Rahmen des Streckenausbaus geplant. Dort soll die Trasse künftig zweigleisig verlaufen und ein Tempo der Züge bis zu 160 Stundenkilometern ermöglichen. Dafür wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Abschnitt zwischen Karow und Bernau hat keine hohe Priorität
Ein Bahnsprecher sagte, die Bauarbeiten dort seien ebenfalls ab 2017 projektiert – vorausgesetzt, das Baurecht und die Finanzierung seien bis dahin vorhanden. Der dritte Abschnitt zwischen Karow und Bernau werde wohl frühestens 2024 berücksichtigt, befürchtet die BINO. Der Bahnsprecher nannte zwar keinen Zeitraum, bestätigte aber, dass dieser Bereich wegen der relativ geringen Bevölkerungsdichte keine hohe Priorität im Bundesprogramm genieße.
Dietrich Peters, Vorsitzender der Bürgerinitiative, hat dafür kein Verständnis: „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann offenbar geteilt werden.“ Die detaillierte Lärmschutzplanung der Bahn im Ausbauabschnitt erkennt die BINO aber bislang durchaus an. Jedes Gebäude dort werde hinsichtlich der Lärmbelastung einzeln bewertet, die Höhe der vorgesehenen Lärmschutzwände variiere je nach baulicher Gegebenheit zwischen drei und sechs Metern. Der Einbau von Lärmschutzfenstern werde ebenfalls im Einzelfall geprüft. Allerdings will die Initiative eigene zwölfstündige Lärmmessungen zwischen 18 und 6 Uhr durchführen, um zu prüfen, „ob die Berechnungen der Bahn der Realität entsprechen“, sagte Peters.
Der Bund stelle im Rahmen seines freiwilligen Lärmsanierungsprogramms 100 Millionen Euro pro Jahr bereit, sagte ein Bahnsprecher. In dem seit dem Jahr 2000 existierenden Programm seien bereits 1300 von 3700 Kilometern betroffener Bahnstrecken mit Lärmschutz versehen worden. In welcher Reihenfolge Ortsdurchfahrten diesen Lärmschutz erhalten, hänge von der Schwere der Belastung ab. Diese werde durch die Anzahl der Züge und der dort lebenden Menschen bestimmt.




