Der Welfenschatz, eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen, braucht nicht an die Erben jüdischer Kunsthändler zurückgegeben werden. Das empfahl die sogenannte Limbach-Kommission am Donnerstag nach jahrelangem Tauziehen um die wertvollen Goldreliquien.
Vier Kunsthändler hatten die Goldreliquien aus dem Mittelalter 1935 dem preußischen Staat verkauft. Es habe sich nicht um einen „verfolgungsbedingten Zwangsverkauf“ gehandelt, befand die Kommission unter Vorsitz der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach.
Das Gremium folgte damit der Linie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu deren Bestand der Welfenschatz seit Jahrzehnten gehört. Auch die Stiftung sah keinen Fall von NS-Raubgut. Die Erben der Kunsthändler argumentierten dagegen, ihre jüdischen Vorfahren seien bei dem Verkauf 1935 unter Druck gesetzt worden.
Die Empfehlungen der Limbach-Kommission (offiziell Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz) haben keine rechtlich bindende Wirkung. Allerdings hatten sich beide Seiten auf die Anrufung des wichtigen Gremiums verständigt. Diese wurde 2003 unter der Leitung der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg eingerichtet und kann von Betroffenen zu Fragen der Restitution von Raubkunst hinzugezogen werden.
Erben: Votum nicht nachvollziehbar
Die Erben der jüdischen Kunsthändler bedauern die ablehnende Entscheidung der Kommission. Die Anwälte der Familien erklärten am Donnerstag, das Votum mache betroffen und sei für sie und ihre Mandanten nicht nachvollziehbar. Das gelte auch für diejenigen im In- und Ausland, die die Details der Geschichte des Welfenschatzes kennen, fügten sie hinzu.
„Wir bitten um Verständnis, dass wir die Empfehlung zunächst analysieren und mit unseren Mandanten besprechen müssen, bevor wir zu den Einzelheiten Stellung nehmen können“, so die Anwälte.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hingegen begrüßte die Entscheidung. Stiftungspräsident Hermann Parzinger sprach am Donnerstag von einer „sorgfältig abgewogenen Empfehlung“, die alle Fakten berücksichtige. Er verwies darauf, dass es auch nach Ansicht der Kommission keine Indizien gebe, nach denen die Kunsthändler unter Druck gesetzt worden seien.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erklärte, sie hoffe, dass die Empfehlung auch von Seiten der jüdischen Erben angenommen werde. Die Kommission habe in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie sich für die berechtigten Interessen von NS-Verfolgten und ihren Erben einsetze.
Eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen
Der Welfenschatz wurde ursprünglich für den Braunschweiger Dom zusammengetragen. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses, des ältesten Adelsgeschlechts Europas. 1929 verkaufte Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg 82 Stücke an ein jüdisches Händlerkonsortium. Sechs Jahre später erwarb der Staat Preußen etwa die Hälfte der Kunstschätze für das Schlossmuseum, das heutige Kunstgewerbemuseum.
Neben dem Pergamon-Altar und der Büste der Nofretete gehört der Welfenschatz heute zu den Hauptattraktionen der Berliner Museen. Weil sein angestammtes Haus renoviert wird, sind derzeit die wichtigsten Stücke im Bode-Museum zu sehen, darunter das berühmte Welfenkreuz, der Eilbertus-Tragaltar und das Kuppelreliquiar.
dpa/mim




