Im Prozess um 146 Fälle sexuellen Missbrauchs hat der angeklagte 53-jährige Hauswart am Montag vor dem Berliner Landgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. In einer früheren Befragung hatte der Stiefvater den Vorwurf des jahrelangen Missbrauchs seiner Stieftochter bestritten. Das Mädchen berichtete dagegen von „mindestens zwei Vorfällen in der Woche“.

Die Übergriffe des neuen Partners der Mutter begannen laut Anklage, als das Kind neun Jahre alt war. Zunächst habe er Oralverkehr von dem Kind verlangt, später auch andere Sexualpraktiken. Zu den Taten zwischen Oktober 2008 und November 2013 kam es laut Anklage in der Wohnung der Familie in Berlin-Biesdorf. In zwei Fällen habe er das Mädchen gefesselt, weil es sich heftig gegen sexuelle Handlungen gewehrt hatte.

Die Schülerin war knapp 14 Jahre alt, als sie im vergangenen Herbst gegen den Stiefvater aussagte. Eine richterliche Vernehmung wurde aufgezeichnet und nun im Gerichtssaal abgespielt. „Es geschah, wenn meine Mutter nicht zu Hause war. Als ich zehn Jahre alt war, wollte er mehr, er ist brutaler geworden“, sagte das Mädchen. Zwar habe sie ihrer Mutter von Übergriffen des Stiefvaters berichtet, diese habe ihr aber damals nicht geglaubt. Anfangs habe sie sich gegen den Mann gewehrt, sagte die Stieftochter. „Ich merkte aber, dass das nichts bringt.“

Streit mit dem Handy aufgezeichnet

Gegen den Angeklagten soll auch ein per Handy aufgezeichneter Streit mit der Stieftochter sprechen. Obwohl es bereits oft zum Sex gekommen sei, „zickst du noch rum“, habe er ihr in dem heimlich aufgenommenen Disput vorgeworfen. Der Hauswart hatte kurz nach seiner Verhaftung im November erklärt, die Äußerung sei „aus dem Zusammenhang gerissen“. Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt.

dpa/alu