Mit drastischen Freiheitsstrafen hat die Justiz den Versuch von vier DDR-Bürgern geahndet, sich in der Ständigen Vertretung Bonns in Ost-Berlin für ihre Ausreise einzusetzen. Wie am 9. März 1989 durch einen Angehörigen bekannt wurde, wurden die zwei Männer und zwei Frauen aus Bad Kösen vom Kreisgericht Halle am 20. Februar 1989 zu Haftstrafen zwischen anderthalb sowie zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Sie hatten nach Auskunft der Informanten lediglich die Absicht, das Missionsgebäude an der Hannoverschen Straße zu besuchen, betraten es aber nie. Dem Vernehmen nach wollten die vier ihren Ausreisewunsch „nachdrücklich“ vortragen. Bislang war im Westen noch nicht bekannt, dass die DDR-Justiz Ausreiseabsichten in solchen Fällen mit dieser Härte unter Strafe stellt. Politische Beobachter sehen darin eine neue Qualität in der DDR-Rechtsprechung.




