Es wird zwar von den zuständigen Stellen in der DDR nicht offiziell vermeldet, aber vieles deutet darauf hin, dass die jährliche Beschränkung der Reisedauer für DDR-Rentner bei West-Reisen auf maximal 60 Tage seit Anfang 1989 nicht mehr gilt. So würden DDR-Rentner von den Behörden nicht mehr auf die 60-Tage-Regelung hingewiesen. Außerdem geben auch die am 28. Februar 1989 veröffentlichten Zahlen über den Empfang von Begrüßungsgeld einen Hinweis auf die veränderte Reisepraxis.

Danach wurde in West-Berlin allein im Januar das jährliche Begrüßungsgeld von 100 D-Mark an 166.220 DDR-Bürger ausgezahlt, im Januar 1988 hingegen waren es lediglich 143.000. 1988 wurden in der gesamten Bundesrepublik 260 Millionen DM als Begrüßungsgeld an Bürger der DDR ausgezahlt, die sich für einen Tag oder länger in West-Berlin bzw. im Bundesgebiet aufgehalten haben.