Eigentlich bewahrt Bestatter Fabian Lenzen in seinem Tresor Verträge auf. Nicht unbedingt, um sie vor Einbrechern zu schützen, sondern für den Fall, dass es brennt. Die Verträge müssen sicher lagern, viele Kunden wollen schon zu Lebzeiten alles für den Todesfall geregelt wissen.
In den vergangenen Jahren musste Lenzen die Papiere in seinem Tresor aber zusammenschieben, um Platz zu schaffen. Vier Jahre lang lagerte der Inhaber der Firma „Kluth-Bestattungen“ die Urne einer Schönebergerin in seinem Panzerschrank. „Zum Glück ist der Tresor groß genug, dass auch noch die Urne hineinpasste“, sagt Lenzen.
Sein Problem war: Keiner fühlte sich für die Kosten der Bestattung zuständig. Nach vielen Anträgen, Absagen, Widersprüchen und einer Klage ist der Fall zu einem guten Ende gekommen: Die 2009 verstorbene 81-Jährige ruht jetzt auf ihrem Wunschplatz auf dem Parkfriedhof in Lichterfelde. Immer noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, wer die Rechnung des Krematoriums übernimmt. Der skurrile Fall zeigt, dass auch der letzte Weg noch ungeahnte Hürden bieten kann und nicht so einfach unter die Erde führt.
Die Berlinerin hatte alles gut geplant. Bereits 1994 schloss sie mit dem Bestattungsunternehmen Kluth einen Vertrag über eine Feuerbestattung und Beisetzung der Urne ab. Die Kosten der Beerdigung sollten durch ein Sterbegeld ihrer Krankenkasse, eine Privatversicherung und die Erben übernommen werden. Alleinerbe sollte das Tierheim sein. Als die Frau im Februar 2009 starb, hatten die Krankenkassen das Sterbegeld abgeschafft. Diese Quelle war versiegt. Auch die Privatversicherung war schon 2005 aufgelöst worden, möglicherweise um den Aufenthalt in einem Seniorenheim in Nauen (Havelland) zu bezahlen, in dem die Berlinerin ihre letzten Jahre verbrachte. Der Bestatter wurde vom Tierheim über den Tod informiert und kümmerte sich um die Einäscherung.
Tierheim hatte das Erbe ausgeschlagen
Als der Termin der Beisetzung feststand, fragte die Friedhofsverwaltung nach, wohin sie die Rechnung schicken sollte. Bei einer Nachlassfeststellung vor dem Amtsgericht Nauen stellte sich heraus, dass das Tierheim das Erbe ausgeschlagen hatte. Es war nichts mehr zu holen. Also wurde der Bestattungstermin abgesagt und Fabian Lenzen aufgefordert, die Urne vom Friedhof wieder abzuholen. So landete sie in seinem Tresor bis zur Klärung ihres Schicksals.
Es gibt zwei Varianten der Bestattung, sollte der Verstorbene kein Geld hinterlassen: entweder eine ordnungsrechtliche Bestattung oder eine Sozialbestattung. Fabian Lenzen wandte sich an das Ordnungsamt Nauen, das sich aber bei seiner Bitte um eine ordnungsrechtliche Bestattung „zurückhielt“, wie er sagt. Also beantragte er beim Landkreis Havelland eine Sozialbestattung. Nach der Ablehnung seiner Bitte auf Kostenübernahme und seines Widerspruchs ging Lenzen vor das Sozialgericht Berlin. „Es dauerte allein drei Jahre, bis es einen Verhandlungstermin gab.“ Die Urne stand weiter im Tresor. Seine Klage wurde abgelehnt. Er habe nicht ausreichend sichergestellt, für seine Vertragspflicht eine Gegenleistung zu erhalten, heißt es in der Urteils-Begründung. Deshalb sei es sein unternehmerisches Risiko.
Fabian Lenzen wandte sich noch einmal an das Ordnungsamt in Nauen, das sich nicht an seine erste Anfrage erinnern konnte und sich nun doch für die Beisetzung zuständig erklärte. Zwar sollte die Schönebergerin zunächst in Nauen ihre letzte Ruhe finden, weil es dort billiger ist. Doch der Bestatter konnte ihren letzten Willen, in Lichterfelde begraben zu werden, durchsetzen. Dort soll auch ihr Lebensgefährte ruhen.
Die Friedhofsgebühren sind bezahlt, auf den Kosten für die Einäscherung und die vierjährige Aufbewahrung sitzt Fabian Lenzen noch immer. Er hat mal wieder das Ordnungsamt in Nauen angeschrieben, die Antwort steht aus.




