Amtsrichter Torsten Dube bringt es in seiner Urteilsbegründung auf den Punkt: „Wenn man das Verhalten der Zeugen sieht, dann zieht es einem die Schuhe aus.“
Es ist ein Fazit und gleichzeitig auch ein Wortspiel. Denn um einem Schuh ging es auch in diesem Strafprozess gegen Anis Mohamed Youssef F. alias Rapper Bushido, der am Donnerstag im Moabiter Kriminalgericht freigesprochen wurde – und das genüsslich lächelnd zur Kenntnis nahm.
Der Staatsanwalt warf ihm vor, am 19. Mai vergangenen Jahres gegen 17.30 Uhr einen 17-Jährigen nach einer „verbalen Streitigkeit“ körperlich attackiert zu haben. Und zwar mit seinem Schuh. „Der Geschädigte“, heißt es im Anklagesatz, „erlitt dadurch unter anderen Kopfschmerzen, Schmerzen am rechten Arm sowie eine leichte Rötung am Kopf.“ Ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war ein Nachbar von Bushido. Auch der 45-Jährige wurde von dem Amtsrichter freigesprochen.
Wo sonst Mörder und Terroristen auf der Anklagebank sitzen
Der Prozess sollte zunächst im kleinen Verhandlungsraum 101 stattfinden, wurde jedoch wegen des großen Medienandrangs in den Saal 500 verlegt, wo sonst Mörder und Terroristen auf der Anklagebank sitzen. Bushido indes hatte wohl noch ein größeres Medieninteresse erwartet. „Voll wenig Presse im Gericht“, informierte der 35-jährige Rapper seine Fans über Twitter. Dazu setzte er auch gleich einen Hinweis auf sein neues Album.
Voll wenig Presse im Gericht! #sonnyblack
— Bushido (@Bushido78) 20. Februar 2014
Vor Gericht war Bushido sofort bereit, den in dem im Anklagesatz geschilderten Vorfall aus seiner Sicht zu schildern: Eine Gruppe junger Männer hätte an diesem Sonntagnachmittag vor seinem Haus gestanden und immer wieder geklingelt. Seine Frau habe die „penetrant klingelnden“ Jungs vier Mal über Sprechfunk informiert, dass er, Bushido, nicht zu Hause sei.
Sie hätten dennoch weiter genervt. Bis Bushido raus gegangen sei, vorher habe er noch seinen Nachbarn informiert: „Er gehört zu meinen besten Freunden und war jahrelang Türsteher. Ich wusste, dass er Erfahrungen hatte, in derartigen Situationen deseskalierend zu wirken.“
„Alle Schuhe befanden sich an den Füßen“
Als die Jungs die beiden Männer kommen sahen, wurde es ihnen vermutlich mulmig. Sie sprangen in einen BMW. Zurück blieb jedoch der 17-Jährige, der vergeblich an der Klinke der hinteren Tür rüttelte. Der BMW fuhr ohne ihn los. Der Nachbar, so Bushido, habe den jungen Mann dann festgehalten. Er selbst habe die Polizei informiert, die dann auch gekommen sei. „Ich war nicht in aggressiver Stimmung“, beteuerte der Rapper. „Ich fand es eher lustig, dass sie ihren Kumpel so im Stich gelassen hatten. Da machen sie gemeinsam Klingelstreiche, und einer bleibt zurück.“
Ob er mit dem Schuh geschlagen hatte, wollte der Richter wissen. Bushido schüttelte den Kopf. „Nein, absolut nicht“, sagte er. „Alle Schuhe, die vor Ort waren, befanden sich an den Füßen.“ Er wisse aber noch, dass der 17-Jährige drohte, er werde ihn anzeigen, wenn wirklich die Polizei komme. „Das habe ich in diesem Moment nicht ernst genommen“, so der Angeklagte.
Richter Dube: „Ich glaube Ihnen kein Wort“
In der Regel folgen bei derartigen Verfahren die konträren Aussagen der Zeugen. In diesem Prozess jedoch nicht. Amtsrichter Dube trug die obligatorische Belehrung vor: dass nicht gelogen werden dürfe, sich Zeugen aber auch nicht selber belasten müssten. Beispielsweise, wenn sie einen anderen falsch belastet haben, der sich nun vor Gericht verantworten muss.
Diese Belehrung, so schien es, war den Zeugen schon bekannt. Der 17-Jährige nannte sogar den richtigen Paragrafen der Strafprozessordnung - 55 – der das Auskunftsverweigerungsrecht regelt. Auch die anderen drei verwiesen entweder auf die Ratschläge ihrer Anwälte oder behaupteten, nichts gesehen zu haben. „Ich saß ja nur hinter dem Lenkrad“, sagte ein 21-Jähriger. „Da habe ich nichts mitbekommen.“ Worauf Amtsrichter Dube erwiderte: „Ich glaube Ihnen kein Wort.“ Es sei schon verblüffend, „wie leichtfertig Angaben bei der Polizei gemacht“ würden.
Der 21-Jährige sagte noch, dass ein großer Fan von Bushido sei. Auf seiner Facebook-Seite behauptet er sogar wahrheitswidrig, er sei seit 2004 Musiker in der Band des Rappers. Als ihn Bushidos Verteidiger Stefan Conen darauf anspricht, bekommt der Zeuge einen roten Kopf.
Nach dem Prozess verließ Bushido eilig den Saal 500 des Moabiter Kriminalgerichts. Kein Wort für die TV- und Radioreporter, die ihn sofort umringten. Er bahnte sich grimmig seinen Weg. Aber immerhin gab es noch über Twitter eine Stellungnahme: „Freispruch!!!“
Freispruch!!!
— Bushido (@Bushido78) 20. Februar 2014





