Der rot-schwarze Berliner Senat hat nach eigener Aussage zuletzt keine Energieberichte vorgelegt, weil ihm die Ressourcen dafür fehlten. Die Senatsumweltverwaltung habe entscheiden müssen, ob sie mit dem Geld ein neues Gesetz erarbeitet oder ein Energieprogramm aufstellt, sagte ein Vertreter des Senats am Mittwoch vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung gegen das Programm sei in den Haushaltsberatungen 2011 getroffen worden.

Die Grünen-Fraktion hatte geklagt, weil sie es für verfassungswidrig hält, dass die Regierung nicht jährlich einen Bericht über den Erfolg von Energiesparmaßnahmen vorlegt. Die Umweltverwaltung hätte ihre Mittel umschichten und den Bericht trotzdem erstellen müssen, argumentierten die Grünen. Der Gesetzesauftrag bestehe unabhängig davon, ob zum selben Thema gerade ein neues Gesetz erarbeitet werde.

Im 1990 verabschiedeten Berliner Energiespargesetz ist unter anderem geregelt, dass alle vier Jahre ein Landesenergieprogramm aufgestellt und jährlich auf dessen Grundlage ein Energiebericht vorgelegt werden muss. Das Gericht warf die Frage auf, ob der Senat dieses Gesetz nicht erst hätte aufheben müssen, bevor er sich gegen ein Energiesparprogramm entschied. Die Regierung habe die Gesetzgebung eher als „symbolisch“ interpretiert.

Senat: „Politische Bitte“, keine Pflicht

Nach Auffassung des Senats formuliert das Energiespargesetz lediglich eine „politische Bitte“ und keine Pflicht. Jährliche Berichte seien darüber hinaus auch nicht sinnvoll, stellte der Anwalt der Landesregierung dar. Nur wenn über einen Zeitraum von mehreren Jahren informiert werde, seien langfristige Entwicklungen ablesbar.

Der Senat hält die jährlich vorgelegten Energie- und CO2-Bilanzen sowie Antworten auf große und kleine Anfragen im Abgeordnetenhaus für ausreichend. Nach Ansicht der Grünen fehlen hier aber wichtige Informationen über die Wirksamkeit der eingeleiteten Energiesparmaßnahmen. Das Urteil soll am 11. April verkündet werden.

dpa/alu