Eigentlich war die wichtigste Frage, auf die Grüne, Linke und Piraten im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses eine Antwort haben wollten, eine politische: Wie konnte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit seinen Kultur-Staatssekretär André Schmitz (beide SPD) im Amt halten, obwohl der sich ihm schon im Sommer 2012 als Steuerbetrüger offenbart hatte? Doch die Diskussion im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses war über weite Strecken eine juristische. Fragen des Beamten- und des Disziplinarrechts spielten eine große Rolle.
Die Opposition hatte zu Beginn der Sitzung kritisiert, Wowereit messe rechtlich mit zweierlei Maß. Manche Beamte im Landesdienst Berlins müssten wegen weit geringerer Verfehlungen mit disziplinarrechtlichen Sanktionen rechnen, gegen „den verdienten Staatssekretär“ André Schmitz hingegen sei ein Disziplinarverfahren nicht einmal eröffnet worden, monierten die Grünen. Wowereit spielte den Ball zurück: Auch ein Staatssekretär habe Anspruch auf Fürsorge des Dienstherren. Ein anderer Angehöriger der Verwaltung wäre disziplinarrechtlich nicht anders behandelt worden.
Entlassung rechtlich nicht möglich
Der Regierende Bürgermeister berichtete, dass André Schmitz ihn selbst im Sommer 2012 über seine Steuerstraftat informiert habe, das genaue Datum könne er nicht mehr nennen. Andere Informationen, insbesondere seitens der Staatsanwaltschaft, habe es nicht gegeben. „Ermittlungen sind kein Schuldspruch“, betonte Wowereit. Er habe sich damals entschieden, kein Disziplinarverfahren zu eröffnen, zumal auch die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte gesehen habe, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen wie ein Verweis oder gar die Entlassung auch nur möglich wären.
Wowereit sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch zwei juristische Stellungnahmen bestätigt, die allerdings erst jetzt angefertigt wurden. Verwaltungsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität schreibt: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2012, aufgrund des Steuervergehens seines Kulturstaatssekretärs gegen diesen weder ein Disziplinarverfahren einzuleiten noch ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Insbesondere stellt diese Entscheidung weder eine Deckung eines Steuersünders noch gar eine Vertuschung seines Vergehens dar.“ Reiner Geulen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, betonte, Wowereit hätte gar kein Disziplinarverfahren eröffnen dürfen.
Die Opposition vertrat andere Rechtspositionen. Insbesondere Dirk Behrendt (Grüne) verwies darauf, dass Strafverfahren gegen Beamte eine klare Einhaltung der Formalien erfordern würden. Sie seien immer als Dienstvergehen zu werten. Daher hätte ein Disziplinarverfahren zumindest eröffnet werden müssen. Behrendt warf Wowereit vor, „juristische Nebelkerzen“ zu werfen, wenn er Schmitz’ Steuerbetrug als Vergehen nur im privaten Raum abtue. Letztlich gelang es aber der Opposition nicht, Wowereit ein juristisches Fehlverhalten nachzuweisen. Der Regierungschef gewann im Verlauf der Sitzung sichtbar an Ruhe und Souveränität.
Einsame Entscheidung
Zentraler Vorwurf der Linken war, Wowereit habe eine einsame Entscheidung über den Verbleib von André Schmitz im Amt getroffen, ohne sich mit jemandem zu verständigen und mutmaßlich auch ohne jeglichen Aktenvermerk. „Eine solche Entscheidung kann nur der Dienstvorgesetzte allein treffen, die kann man nicht delegieren“, konterte Wowereit. Er habe damals für diese Entscheidung die Verantwortung übernommen, diese Verantwortung trage er auch heute noch.
Heiko Melzer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, nannte die Entscheidung für Schmitz einen „Grenzfall“. Er kritisierte, dass Wowereit nicht früher aus dem Skiurlaub zurückgekehrt sei. Torsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigte den Regierenden Bürgermeister: „Wer kann denn hier ehrlich sagen, er hätte damals anders entschieden?“, fragte er. Die politische Aufarbeitung der Sache in der SPD sei noch nicht abgeschlossen. Da werde auch die Frage kommen, ob Wowereit nicht besser 2012 seinem Staatssekretär zum freiwilligen Rückzug aus dem Amt aus privaten Gründen hätte raten sollen.
Unmittelbar nach der komplett öffentlichen dreistündigen Sondersitzung des Rechtsausschusses fuhr Wowereit zur Tagung des SPD-Landesvorstandes in die Weddinger Parteizentrale. Nach der Sitzung erklärte SPD-Landeschef Jan Stöß, die Berliner Parteispitze stärke dem Regierenden Bürgermeister den Rücken. Die SPD werde weiter konsequent gegen Steuerhinterziehung kämpfen. Wowereit sagte: „Ich freue mich, dass die Partei so einstimmig hinter mir steht.“ Er habe bei Schmitz eine schwierige Abwägung vornehmen müssen. Steuerhinterziehung sei ein ernstes Delikt, sie sei aber bei dem Staatssekretär auch sanktioniert worden. Die Darstellung sei falsch, dass Schmitz erst reagiert habe, nachdem Gabriel ein Machtwort gesprochen habe. „Es gab kein Machtwort von Gabriel“, so Wowereit.
Die Diskussion im Landesvorstand lief nach Darstellung von Teilnehmern friedlich. Es habe einhellige Zustimmung und deutliche Solidarität mit Klaus Wowereit gegeben. Einzelne Teilnehmer hätten darauf verwiesen, dass es bei einer Kampagne gegen Steuerhinterziehung sehr schwierig sei, Steuersünder in den eigenen Reihen zu haben. Die Rolle des Landesvorsitzenden Jan Stöß beim Rücktritt von André Schmitz sei nur in einem der etwa 30 Wortbeiträge zur Sprache gekommen.





