Auf drei Stunden ist die Sitzung des Abgeordnetenhaus-Rechtsausschusses am Montag, 10. Februar 2014, angelegt. Auch die Abgeordneten des Innen- und des Kulturausschusses werden daran teilnehmen. Eine Mammutsitzung, in der geklärt werden soll, ob der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sich im Jahr 2012 falsch verhalten hat – juristisch und politisch.

Damals erfuhr er von dem Steuerbetrug seines Kultur-Staatssekretärs, André Schmitz informierte ihn persönlich. Wowereits Vertrauter hatte die Zinserträge für ein ererbtes Guthaben von 425.000 Euro in der Schweiz nicht versteuert. Steuerfahnder entdeckten den Fall, für eine diskrete Selbstanzeige war es zu spät. Gegen Schmitz wurden ein Straf- und ein Steuerverfahren eingeleitet. Beide wurden wieder eingestellt, der weltgewandte und vermögende Kulturexperte musste lediglich rund 22.000 Euro Steuern und eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen. Wowereit beließ ihn im Amt und schwieg.

Dass er seinen Staatssekretär nicht entlassen hat, ist nach jetzigem Kenntnisstand angesichts der Einstellung des Verfahrens juristisch nicht angreifbar. Ob es politisch geboten war, darüber werden die Abgeordneten am Montag ebenso sprechen wie der SPD-Landesvorstand, der gleichfalls am Montag zusammenkommt. Die juristische Debatte konzentriert sich auf zwei Punkte. Hätte Wowereit den Senat informieren müssen? Und warum hat er kein Disziplinarverfahren gegen den Kultur-Staatssekretär eröffnet?

Ein rechtlicher Vermerk des renommierten Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Reiner Geulen, kommt zu dem Schluss, dass Wowereit kein Recht hatte, ein Disziplinarverfahren gegen Schmitz einzuleiten. Zudem hätte er sich sogar strafbar gemacht, wenn er den Vorgang „offenbart“ hätte. Andere Juristen sind allerdings der Überzeugung, Wowereit hätte als Dienstherr ein Disziplinarverfahren formal eröffnen müssen und es dann ruhen lassen sollen. Wie weit das Steuergeheimnis reicht und jedweder Weitergabe von Informationen entgegensteht, ist ebenfalls umstritten.

„Kein dienstrechtlicher Bezug“

Geulen, dessen Vermerk dem Senat vorliegt, beruft sich vor allem darauf, dass die Staatsanwaltschaft keinen dienstrechtlichen Bezug in Schmitz’ privatem Steuerbetrug gesehen hatte und es daher nicht für erforderlich hielt, „zu prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind“. Daher habe sie den Regierenden Bürgermeister als Dienstherren des Kultur-Staatssekretärs auch nicht über das Verfahren informiert. Dass Wowereit nicht offiziell informiert wurde, schlug am Freitag in Senatskreisen hohe Wellen. Die Justizverwaltung prüft, ob diese Entscheidung korrekt war. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wurden von der Staatsanwalt über Schmitz’ Steuerbetrug unterrichtet. Sie durften diese Informationen allerdings ebenfalls nicht weitergeben.

Gero Neugebauer, Parteienforscher von der Freien Universität Berlin, sieht Klaus Wowereit derzeit nicht gefährdet. Das Ereignis der Steueraffäre um André Schmitz habe „nicht genügend Sprengkraft, dass seine Tage gezählt sind“, sagte er der Berliner Morgenpost. Es sei letztlich ein „Sturm im Wasserglas“. Die Stärke des Regierenden Bürgermeisters, so Neugebauer, sei, dass „nur er sich gefährden könne“. Es gebe derzeit niemanden, der ihn ablösen könne, nach ihm komme zunächst niemand. „Er weiß, wie er handeln kann, die anderen müssen testen“, sagte der Parteienforscher.

Andererseits könne er seit der Ablösung seines langjährigen Vertrauten Michael Müller als SPD-Landesvorsitzendem nicht an Partei und Abgeordnetenhausfraktion vorbeiregieren. Beide Seiten seien aufeinander angewiesen. Sowohl Wowereit als auch André Schmitz hätten keine herausragenden Positionen in der Partei. Dass nun aus einer Senatsaffäre auch eine Parteiaffäre geworden sei, habe SPD-Chef Sigmar Gabriel zu verantworten. Gabriel hatte am Montag nach Bekanntwerden von Schmitz’ Steuerbetrug den Berliner Landesverband aufgefordert, die Angelegenheit zu regeln.