Lärmgeplagte Anwohner aus Berlin-Lichterfelde haben sich am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht an der Kirchstraße nicht durchsetzen können. Schon seit Jahren kämpfen sie gegen den Lärm der Fern- und Güterzüge vor ihrer Haustür, der sie nachts im Schlaf stört, und auch verhindert, sich im Sommer auf der Terrasse zu erholen.

Die Kläger sind Anwohner der seit 2006 wieder in Betrieb genommenen Anhalter Bahn in Lichterfelde Süd (S- und Fernbahn). Die Klage gegen das Eisenbahnbundesamt mit der Forderung auf nachträglichen Schallschutz wies das Gericht laut einem Bericht der RBB-Abendschau ab. Die Deutsche Bahn hatte ein Gutachten vorgelegt, nach dem trotz der Zunahme des Verkehrs auf der Strecke kein Schallschutz erforderlich sein soll. Eine Anwohnerin beispielsweise liegt nachts ganz knapp unter dem zulässigen Wert von 60 Dezibel.

Allerdings hatte sie bei der Berechnung des Eisenbahnbundesamtes auch Pech, denn die Bahn darf vom Lärm drei Dezibel abziehen, da sie sich verpflichtet hat, das Gleis regelmäßig so zu warten, dass die Geräusche minimiert werden. Dazu werden die Schienen mit einem Spezialzug geschliffen. Freiwillig eine Lärmschutzwand zu errichten, lehnt die Bahn ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Laut Bericht der RBB-„Abendschau“ soll diese Berechnungsart im kommenden Jahr aber nicht mehr erlaubt sein.

bsm