Tag drei des Winters in Berlin – und die S-Bahn hat Probleme. Am frühen Mittwochnachmittag trat ein Schienenbruch auf der Stadtbahn-Strecke zwischen den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße auf. Dies könne mit den starken Temperaturschwankungen der letzten Tage zusammenhängen, räumte ein S-Bahn-Sprecher ein.
Die Züge konnten die Bruchstelle auf dem stadtauswärts führenden Gleis zwar weiter befahren, allerdings deutlich langsamer als sonst. Die Folge: Verspätungen und Zugausfälle auf den Linien S5 (Strausberg Nord–Spandau), S7 (Ahrensfelde–Wannsee) und S75 (Wartenberg–Westkreuz). Die Bahn wollte das schadhafte Gleis in der Nacht zu Donnerstag reparieren. „Wir gehen davon aus, dass am Donnerstagmorgen der Zugverkehr wieder normal rollt“, sagte ein S-Bahn-Sprecher. Zumindest wurden am Donnerstagmorgen auf der Internetseite des Unternehmens keine Störungen mehr gemeldet.
Bereits am Mittwochmorgen hatte die S-Bahn einige kleinere Probleme. So war ein Zug der Linie S85 (Waidmannslust–Grünau) wegen eines Defekts stehen geblieben und musste aus dem Verkehr gezogen werden, Verspätungen auf der Ringbahn waren die Folge. „Insgesamt hatten wir aber 527 der insgesamt 530 geplanten Viertelzüge im Einsatz – das ist bei dieser Witterung ein sehr guter Wert“, sagte der S-Bahn-Sprecher.
Keine wetterbedingten Ausfälle bei der BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hingegen hatten am Mittwoch „wetterbedingt gar keine Ausfälle oder Probleme“, sagte Pressesprecher Markus Falkner – und falls es nicht wieder zu Blitzeis komme, werde es vermutlich auch am Donnerstag keine geben. „Bei Schnee kommen unsere Busse in der Regel besser durch als der normale Pkw-Verkehr, bei Blitzeis haben wir schon Schwierigkeiten – zum Beispiel, wenn uns ein Pkw ins Gleisbett rutscht“.
In den nächsten Tagen bleibt es kalt, und da selbst tagsüber die Temperaturen nur bei minus drei bis vier Grad liegen, besteht in den Seitenstraßen Glatteisgefahr. Denn, wie Stefan Zender von Wetterkontor sagte, aus den Wolken, die auch am Donnerstag am Berliner Himmel überwiegen, könne gelegentlich Schnee fallen. In der Nacht sinken die Temperaturen auf minus sieben bis minus zehn Grad.
Zuvor, am Mittwoch, war in Berlin nach Angaben der Polizei die Verkehrslage zwar ruhig gewesen, bei Brandenburg/Havel auf der A2 aber hatte es zwei Glätteunfälle von Lastern gegeben, die zu erheblichen Verkehrsproblemen führten. Am frühen Morgen geriet ein Lastwagen auf rutschiger Fahrbahn ins Schleudern und kippte um. Alle drei Fahrspuren in Richtung Potsdam waren elf Stunden lang voll gesperrt. Durch den Unfall verlor der Lkw seine Ladung: 18 Tonnen Bekleidung landeten auf der Straße. Stunden zuvor war in der Gegenrichtung ein anderer Laster infolge von Glätte von der Straße gerutscht. Der 45 Jahre alte Fahrer erlitt Gesichtsverletzungen.
In Berlin sind die Mitarbeiter der Stadtreinigung rund um die Uhr im Einsatz. Zwar sei Berlin derzeit kein Schneefallgebiet mehr, aber da in der Nacht zu Donnerstag Schneematsch gefrieren und sich Glätte bilden könnte, soll die Frühschicht für den Berufsverkehr erneut um drei Uhr statt um 5.45 Uhr den Dienst aufnehmen. Das betrifft rund 1000 Mitarbeiter. Insgesamt hat die BSR 2100 Beschäftigte und 480 Fahrzeuge im Einsatz.
Den Zustand von Berlins Straßen bewertet ADAC-Sprecher Jörg Becker positiv: „Haupt- und Sammelstraßen in den Wohngebieten waren gut beräumt, gestreut oder gesalzen“. Doch müsse man in den Nachtstunden punktuell mit Überfrieren rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen, vor allem auf Brücken. „Größte Vorsicht ist im Nebenstraßennetz geboten“, so Becker weiter, „da haben wir stellenweise sehr starke Vereisungen, denn das Netz wird kaum noch beräumt. Wir empfehlen, besonders vorsichtig zu sein und auch beim Einparken Sicherheitsabstand zu wahren.“
Der Wintereinbruch erlegt nicht nur den Verkehrsteilnehmern neue Pflichten auf. Es gibt aber auch Rechte, die bei Schnee und Glätte gelten. Ein Überblick.
Autofahrer
„Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen zu fahren ist“, sagt Jörg Becker vom ADAC. Ein fester Zeitrahmen werde nicht genannt. Wer keine Winterreifen aufgezogen habe, riskiere bei einem Unfall eine Strafe in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wer bei einer Kontrolle mit Sommerreifen trotz Winterwetter auffällt, erhält ebenfalls den Punkt und muss 40 Euro zahlen. Erlaubt seien zwar auch Ganzjahresreifen, die das Schneesymbol trügen, so Becker, der ADAC empfehle allerdings Winterreifen, weil sie einen kürzeren Bremsweg hätten.
Radfahrer
Der ADFC bemängelt, dass Radverkehrsanlagen – trotz der Novellierung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes und anderslautender Festlegung in den Räumplänen – oft nur nachrangig oder sporadisch freigeräumt würden. „Auf den Radwegen und Radspuren finden sich Schnee- und Eisflächen. Oder Eisbrocken und Schneehaufen werden auf die dem Radverkehr vorbehaltenen Flächen geschoben“, sagte die Berliner Landesvorsitzende Eva-Maria Scheel. „Wir raten deshalb, auf den meist besser geräumten Fahrbahnen zu fahren.“ Denn selbst bei benutzungspflichtigen Radwegen und Radfahrstreifen entfalle die Benutzungspflicht, falls sie nicht ordnungsgemäß geräumt wurden. Spezielle Winterpflichten oder eine Helmpflicht haben Radfahrer nicht. Der ADFC empfiehlt aber jenen, die bei Eis und Schnee mit dem Rad unterwegs sind, Winter- oder Spikes-Reifen, die für deutlich mehr „Grip“ auf glatten Wegen sorgen. Darüber hinaus sind eine vorsichtige Fahrweise in Kurven und dosiertes Bremsen ratsam sowie helle, reflektierende Kleidung.
Straßenreinigung
Die BSR räumt Schnee und streut je nach örtlichen Erfordernissen. „Wir kümmern uns vorrangig um die Hauptverkehrsstraßen, um die Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, die Stadtautobahn und die Fußgängerüberwege“, sagt BSR-Sprecher Sebastian Harnisch. Dazu räumen und streuen die Mitarbeiter an Haltestellen, an im Straßenreinigungsgesetz festgeschriebenen Orten wie Alexander- und Hermannplatz sowie in einigen Fußgängerzonen. Die BSR darf als Streumittel sogar Feuchtsalz einsetzen – und zwar auf den Hauptverkehrsstraßen, auf den Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr und Stadtautobahnen. „Splitt setzen wir auf Fußgängerüberwegen, an Haltestellen und auf den Plätzen und Fußgängerzonen ein“, sagte Harnisch. Da die BSR immer wieder daraufhin angesprochen werde, betont Harnisch, dass „wir in Nebenstraßen in der Regel nicht streuen dürfen“. Das sei nur bei besonderen Einzelfällen vorgesehen: nach einem Wasserrohrbruch oder einem Feuerwehreinsatz, bei dem Löschmittel auf die Straße geflossen sind. Räumen dürfe man schon: „Ab einer Schneehöhe von drei Zentimetern und nachdem die anderen, größeren Straßen erledigt sind, räumen wir die Nebenstraßen mit Schneepflügen.“ Für die Räumung und Streuung der Gehwege sind allerdings die Anlieger zuständig und nicht die BSR – „auch da gibt es oft Missverständnisse“, sagt Harnisch.
Anlieger
Seit der Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes im November 2010 sind Eigentümer von Häusern oder Grundstücken dazu verpflichtet, einen Streifen an ihrem Grundstück von Schnee und Eis frei zu halten. In der Regel sollte das in einer Breite von 1,50 Metern geschehen. Darauf weist Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hin. Da das „frei halten“ mehr Einsatz bedeute als nur zu fegen und Abstumpfungsmittel einzusetzen, hätten sich die Preise für den Winterdienst enorm verteuert, zum Teil um 200 Prozent.
Haltestellen
Sie werden von der BSR von Eis und Schnee befreit. Die BVG ist seit der Gesetzesnovelle nur noch für den Winterdienst auf eigenem Betriebsgelände sowie als Anlieger zuständig. Sie warnt zurzeit ihre Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen über Lautsprecheransagen vor Glätte auf den Gehwegen.
Streusalz
Nur die BSR darf nach einem gesetzlich beschriebenen Streuplan auf bestimmten Straßen Feuchtsalz einsetzen. Wer Privatgrundstücke und Gehwege – neben dem Räumen des Schnees – wegen Winterglätte abstumpfen will, darf nur Splitt, Kies und Sand benutzen. „Die Verwendung von Auftaumitteln ist, auch wenn diese in einigen Berliner Geschäften zum Verkauf angeboten werden, grundsätzlich verboten und stellt nach dem Straßenreinigungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar“, so mahnt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Verwendung kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist sogar ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich, wenn Streusalz auf Grundstücken ausgebracht wird. Umweltsenator Michael Müller fordert, kein Streusalz zu kaufen, weil es Bäume schädigt.



