Der Rechtsstreit zwischen Anwohnern und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg um das Flüchtlingscamp auf dem Kreuzberger Oranienplatz geht in die nächste Runde vor das Oberverwaltungsgericht (OVG). Damit bleibt das umstrittene Lager zunächst unverändert bestehen. Eine gerichtlich gesetzte Frist, die Situation mit Blick auf Belästigungen für die Anwohner zu überprüfen, ließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Montag ohne Ergebnis verstreichen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Bezirksamt vor Weihnachten dazu verpflichtet, bis zum 20. Januar ein mögliches Einschreiten gegen das Flüchtlingscamp zu überprüfen.

Ein Anwohner hatte beantragt, das Camp räumen zu lassen, da seine Interessen – etwa Schutz vor Belästigungen durch Lärm sowie Brandgefahr – zu wenig berücksichtigt würden. Das Gericht lehnte die Räumung ab. Es forderte jedoch das Bezirksamt auf, die monierten Belästigungen zu prüfen und gegebenenfalls abzustellen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legten beide Seiten, das Bezirksamt und der Anwohner, Beschwerde ein. Zugleich einigten sie sich, das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerden entscheiden zu lassen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Noch wartet das OVG laut einer Sprecherin auf die Begründung der Beschwerde des Anwohners. Die Begründung des Bezirksamtes liege bereits vor. Die Behörde von Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) beruft sich darauf, dass es sich bei dem Camp um eine „Versammlung mit politischem Charakter“ handele. Außerdem verweist der Bezirk darauf, dass das Camp keine Liegeweise oder einen Spielplatz belege, sondern Zierrasen. Nutzungsrechte von Anwohnern seien demnach nicht verletzt.

Das Verwaltungsgericht hatte erklärt, das Bezirksamt könne sich nicht auf das Versammlungsrecht stützen. Die von dem Anwohner monierten Belästigungen rührten von einer „versammlungsfremden Nutzung“ des Platzes her. Wohnen auf dem Platz sei nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt.

dpa/jof