Die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes (AA) in Berlin erhalten bei Einkäufen im Kaufhaus KaDeWe pauschale Rabatte von zehn Prozent. Auch das Berliner Kaufhaus Galeries Lafayette gewährt den Diplomaten im Rahmen von VIP-Karten Preisnachlässe in gleicher Höhe. Dies bestätigten das AA und die beiden Kaufhäuser der Berliner Morgenpost.

Offen ist, ob sich die Beamten durch Vorteile beim Einkauf angreifbar machen. Ein AA-Sprecher sagte: „Dem Auswärtigen Amt ist bekannt, dass Beschäftigte des Auswärtigen Amtes unter Vorlage einer „Empfehlung“ des FFD (Familien- und Partnerorganisation im AA) bei den Berliner Kaufhäusern KaDeWe und Galerie Lafayette einen Rabatt von zehn Prozent erhalten können. Vereinbarungen zwischen dem AA und einzelnen Unternehmen gibt es nicht.“ Die einschlägigen Regelungen zur Korruptionsprävention seien den Beamten bekannt.

„Die oben genannten Rabatte werden allen Beschäftigten des Auswärtigen Amtes ohne Ansehen der Funktion gewährt und sind deshalb nicht geeignet, das Verhalten bestimmter Funktionsträger zu beeinflussen“, erklärte das Ministerium.

Transparency International kritisiert die Rabatte

Gisela Rüß, Vorstandsmitglied bei Transparency International in Deutschland, sieht die Rabatte kritisch: „Wenn nach den Regeln der öffentlichen Verwaltung Lehrer in bestimmten Fällen keine Blumensträuße annehmen dürfen, dann sollten auch für Beamte des Auswärtigen Amtes ähnlich strenge Maßstäbe gelten.“

Es komme nicht nur darauf an, ob jemand etwas unerlaubt annehme, sagte die ehemalige Antikorruptionsbeauftragte des Landes Brandenburg, „sondern ob nach außen der Eindruck der Bevorzugung, der Beeinflussbarkeit oder gar der Käuflichkeit entstehen kann.“

Strafrechtlich relevant sind die Rabatte in keinem Fall. Grundlage für die Korruptionsprävention ist eine Richtlinie der Bundesregierung vom 30. Juli 2004.

Die Mitarbeiter des AA und ausländische Diplomaten bilden die einzige Gruppe, denen das KaDeWe aufgrund ihrer beruflichen Stellung pauschale Vorteile beim Kauf von Waren einräumt. Die Rabatte gelten für den Großteil des Sortiments, wie etwa Beauty-, Elektronik-, Mode- und Haushaltsartikel, aber auch Lebensmittel, Einrichtungsgegenstände oder Audioprodukte.

Preisnachlässe auch für Bundestagsabgeordnete

Ausgenommen sind allerdings Dienstleistungen, zum Beispiel Friseurbesuche oder grundsätzlich auch Reisen. Die sogenannten Concession-Shops im KaDeWe, wie Gucci oder Prada, entscheiden selbst über Rabatte. Viele von ihnen räumen keine Preisnachlässe ein – der französische Luxushersteller Christofle (Silberbestecke, feines Geschirr) gewährt allerdings pauschal 20 Prozent für Diplomaten aus dem In- und Ausland.

Das KaDeWe erklärt: „Man erhält die Nachlässe bei der Vorlage von einem gültigen Diplomatenpass/einem Ausweis vom Auswärtigen Amt/ einem Empfehlungsschreiben des FFD.“ Wer als Bundestagsabgeordneter über einen Diplomatenpass verfügt – jeder Abgeordnete kann ihn beim AA beantragen – kann damit ebenfalls Rabatte in Anspruch nehmen.

Unklar ist, bei welchen Unternehmen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes außerdem noch Preisnachlässe oder „Einkaufsgutscheine“ erhalten. Entsprechende schriftliche Fragen beantwortete das Amt nicht.

VIP-Karte ist Voraussetzung für Rabatt

Bei der Gewährung von „Einkaufsgutscheinen“ spielt die Familien- und Partnerorganisation im Auswärtigen Amt eine zentrale Rolle. Dieser Verein ist formal unabhängig vom AA, er ist faktisch aber integraler Bestandteil der Behörde. Seine Aufgabe ist unter anderem „Hilfe und Betreuung bei der Bewältigung mit den besonderen Belastungen des Auswärtigen Dienstes verbundenen Fragen des täglichen Lebens im In- und Ausland zu geben.“

Die FFD bietet auf dem öffentlichen zugänglichen Teil ihrer Homepage den Mitgliedern „Einkaufsgutscheine“ an. Wo sie gelten und welche Leistungen sie konkret bieten, ist öffentlich allerdings nicht einsehbar. Eine entsprechende Anfrage beantwortete das Auswärtige Amt nicht. Das Ministerium erklärte aber, „die Empfehlungen des FFD gelten für einzelne Unternehmen und sie sind nur im Inland nutzbar.“

Wer als Beamter des Auswärtigen Amtes in den Galeries Lafayette in der Friedrichstraße in den Genuss von Rabatten kommen will, muss zunächst eine VIP-Karte beantragen. „Wir haben für bestimmte Kundenkreise, zu denen auch ausländische Diplomaten und Beamte des AA gehören, eine VIP-Karte, die bei Einkäufen einen Rabatt von zehn Prozent ermöglichen“, erklärte das Lafayette auf Nachfrage.

Expertin Rüß warnt vor Graubereich der Vorteilsannahme

Außerdem bestünde für alle Kunden des Lafayette die Möglichkeit einen kostenlosen VIP-Shopping-Service zu benutzen. „Dabei wird den Kunden ein Personal-Shopper beiseite gestellt und eine Beratung findet bei Champagner und Macarons in separaten Räumlichkeiten statt“, betonte ein Sprecher des Berliner Kaufhauses.

Nach Ansicht von Transparency International sind die Rabatte problematisch. Antikorruptionsexpertin Rüß: „Ein gewährter Rabatt ist ein Vorteil und man sollte bei der Annahme von Vorteilen keine Graubereiche zulassen, die zwar strafrechtlich kaum zu fassen sind, aber der Glaubwürdigkeit von Korruptionsprävention in der deutschen Verwaltung schaden.“

Rabatte, so Rüß weiter, verfolgten konkrete Ziele, insbesondere bei Angeboten für bestimmte Berufsgruppen, von denen man sich etwas verspreche, wie Journalisten, Abgeordneten oder Beamten eines Bundesministeriums.

cbs