Gegen eine Mutter, die ihren Säugling gleich nach der Geburt erstickt haben soll, hat die Berliner Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Die Studentin habe aus Überforderung und Verzweiflung gehandelt, sagte der Ankläger am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem minderschweren Fall.
Zum Prozessbeginn im September hatte sich die 24-Jährige auf ein Unglück berufen. Nach der schwierigen Geburt sei sie in Ohnmacht gefallen. Währenddessen sei das Kind erstickt.
Staatsanwalt: Unfassbare Tat ohne finanzielle Notlage
Vor der Polizei hatte die Berlinerin gestanden, eine Decke auf das Baby gedrückt zu haben, bis es tot war. Die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an dieser Version. Vom Vater des Kindes, der sie verlassen hatte, habe sie auf keinen Fall ein Kind gewollt.
Kaltblütig sei die Studentin nicht, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Tat sei dennoch unfassbar. Es habe keine finanzielle Notlage gegeben, und die Familie der Angeklagten hätte sich um das Kind gekümmert.
dpa/ap



