Eine 15-Jährige soll von vier Jugendlichen angelockt, in einen Keller gezerrt und dort von zwei Jugendlichen vergewaltigt worden sein. Die anderen beiden sollen geholfen haben, das Mädchen festzuhalten. Geschehen sein soll dies einem Bericht der Zeitung „BZ“ zufolge im Juli 2012.

Den Ermittlungen zufolge hatte die 15-Jährige einen der vier Jugendlichen über das Internet kennengelernt und sich auch mit ihm getroffen. Dabei soll es auch zu einvernehmlichen Sex gekommen sein. Im November 2011, bestätigte Justizsprecher Tobias Kaehne, sei es dann erneut zu einem Treffen in einer Parkanlage im Bezirk Lichtenberg gekommen. Der 16-Jährige habe dazu drei Freunde mitgebracht. Bei diesem Treffen sei die Schülerin – ihrer eigenen Aussage zufolge – von den Jugendlichen gegen ihren Willen an der Brust und zwischen den Beinen betatscht worden.

Aus Scham habe das Mädchen seinen Eltern damals von diesem Vorfall nichts berichtet. Im Juli 2012 sei es dann aber in dem Park erneut auf die Jugendlichen gestoßen. Einer von ihnen soll dem Mädchen die Tasche weggerissen und sinngemäß gesagt haben: Wenn Du sie wieder haben willst, dann hol’ sie dir. Worauf die 15-Jährige dem Jugendlichen, der in den Keller eines Wohnhauses flüchtete, hinterher gerannt sei. In dem Keller soll sie dann festgehalten und mehrfach vergewaltigt worden sein.

Keiner der Jugendlichen ist in Haft

Diesmal hatte die 15-Jährige ihren Eltern aber alles erzählt. Sie gingen noch am selben Tag zur Polizei. Die Jugendlichen sollen bei Befragungen auch zugegeben haben, in dem Keller dabei gewesen zu sein. Sie sollen das Geschehen jedoch anders als das Mädchen geschildert haben. Keiner von ihnen ist in Haft.

Justizsprecher Kaehne bestätigte, dass gegen die vier zwischen 13 und 16 Jahre alten Jugendlichen von der Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde. Das zuständige Moabiter Jugendschöffengericht habe das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet. Es gibt also auch noch keinen Termin für den Prozessbeginn. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den Jugendlichen Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

mim