Die Freude über den erbeuteten Geldsegen währte bei einem 51 Jahre alten Bankräuber aus Berlin-Lichtenberg nur kurz. Am 21. Oktober 2013 hatte der Mann eine Bank in Neu-Hohenschönhausen überfallen, am Montagabend wurde er in seiner Wohnung festgenommen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hat der Mann die Tat inzwischen gestanden und sitzt bereits in Untersuchungshaft.
Ihren schnellen Erfolg verdanken die Fahnder einem äußerst wirksamen Instrument, der Öffentlichkeitsfahndung. Die Veröffentlichung von Fotos aus Überwachungskameras beschert den Beamten immer häufiger und vor allem immer schneller den Durchbruch bei der Suche nach den Tätern.
Genau um 14.59 Uhr verschickte das Landeskriminalamt (LKA) am Montag Fotos an die Redaktionen, die den 51-Jährigen zeigen, wie er sich vor der Tat als scheinbar harmloser Kunde in die Schlange vor dem Bankschalter einreihte. Kaum hatten die Redaktionen die Bilder auf ihren Online-Portalen veröffentlicht, gingen beim zuständigen Raubkommissariat bereits die ersten Hinweise ein. Um 20.30 Uhr konnte die Polizei den mutmaßlichen Bankräuber in seiner Wohnung festnehmen.
Erfolgsmodell hat auch eine Kehrseite
Wie schnell mit Hilfe der Öffentlichkeitsfahndung Erfolge erzielt werden können, zeigt auch eine Festnahme, die gerade einen Monat zurückliegt. Am späten Vormittag des 1. Oktober 2013 veröffentlichte die Polizei ein Foto eines 50-jährigen Mannes, der dringend verdächtig ist, sich im Keller eines Mehrfamilienhauses in Marzahn an einem zehnjährigen Kind vergangen zu haben. Am gleichen Tag um 16 Uhr stellte sich der Verdächtige auf einem Polizeiabschnitt. Bis heute bestreitet er die Tat jedoch, die Ermittlungen laufen noch.
Das Erfolgsmodell Öffentlichkeitsfahndung hat allerdings auch eine Kehrseite. Der Zeitraum zwischen Veröffentlichung und Festnahme ist häufig extrem kurz, die Zeitspanne zwischen der Tat und einer Veröffentlichung hingegen lang, oftmals sehr lang. Das hat in erster Linie rechtliche Gründe. Für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen ein Tatverdächtiger zu erkennen und damit zu identifizieren ist, benötigt die Polizei eine richterliche Genehmigung. Und die bekommen die Beamten nur, wenn sie vor dem Richter nachweisen können, dass alle anderen Ermittlungsmethoden – zum Beispiel Zeugenbefragungen oder Spurenvergleiche – ohne Erfolg geblieben sind.
Die hohen Hürden, die der Gesetzgeber für die Öffentlichkeitsfahndung errichtet hat, sollen verhindern, dass voreilig ein Foto eines Verdächtigen veröffentlicht wird, der sich später als unschuldig erweist. Über die hohen Hürden und die dadurch häufig auftretenden Zeitverzögerungen bei den Ermittlungen sind viele Beamten nicht glücklich, akzeptiert werden die Regeln dennoch. Es gehört zu den Prinzipien des Rechtsstaates, dass für jeden bis zur Verurteilung oder dem Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. „Was nützt einem Verdächtigen ein Freispruch, wenn vorher sein Bild in allen Zeitungen war, verbunden mit einer schweren Anschuldigung“, sagte ein Ermittler am Dienstag.
Risiken bei Sexualtätern
Bei allem Verständnis verweist man bei der Polizei allerdings auch auf die Risiken langwieriger Ermittlungen. „Besonders bei Sexualdelikten ist grundsätzlich Eile geboten, triebgesteuerte Täter sind häufig unberechenbar und können jederzeit wieder zuschlagen“, erklärt Polizeisprecher Thomas Neuendorf. Im Fall des missbrauchten Kindes aus Marzahn vergingen nach der Tat drei Monate, bevor die Ermittler die richterliche Genehmigung für eine Öffentlichkeitsfahndung erhielten. Dass es bei dem Bankräuber, der am Montagabend festgenommen wurde, nur zwei Wochen dauerte, bis die Genehmigung vorlag, ist fast schon ein Geschwindigkeitsrekord.
Es sind allerdings nicht nur die rechtlichen Hürden, die die Arbeit der Ermittler beeinflussen. Nach Angaben vieler betroffener Beamter gibt es noch eine andere Ursache für die Zeitverzögerungen. Und die wollen die Beamten keineswegs akzeptieren. „Oftmals ist es so, dass wir nach einer gewissen Zeit endlich alle Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung erfüllen, und dann dauert es vom Antrag bis zur Genehmigung nochmals Wochen“, kritisiert ein LKA-Ermittler. In diesem Punkt sieht auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Handlungsbedarf. „Die Gesetze können wir nicht ändern, eine zügigere Bearbeitung wäre aber schon wünschenswert“, stellt Thomas Spaniel, stellvertretender Vorsitzender des Berliner BDK-Landesverbandes fest.
Die Abläufe zu beschleunigen – das ist allerdings leichter gesagt als getan. Möchte die Kripo eine Öffentlichkeitsfahndung, schaltet sie zunächst einmal den zuständigen Staatsanwalt ein. Der stellt dann den entsprechenden Antrag beim diensthabenden Ermittlungsrichter. Und überall liegt der Vorgang zunächst einmal. Nicht nur bei Richtern und Staatsanwälten in Berlin ist die Personaldecke ähnlich wie bei der Polizei dünn, unterbesetzt sind vor allem auch ihre Geschäftsstellen, wo die ganze organisatorische Arbeit geleistet wird. Oder zumindest geleistet werden müsste.
Zehn Monate bis zur Genehmigung
Welche Dimensionen zeitliche Verzögerungen haben können, zeigt ein Fall, zu dem die Polizei vor zwei Wochen Fotos ins Internet stellte. Die äußerst unscharfen Bilder zeigen einen Unbekannten, der einem 13-Jährigen in Spandau das Handy geraubt haben soll. Passiert ist das knapp zehn Monate zuvor. Die mit der Bildveröffentlichung am 21. Oktober 2013 verbundene Frage der Polizei, wer am 29. Dezember 2012 gegen 20.45 Uhr an der Heerstraße Ecke Nennhauser Damm etwas Verdächtiges bemerkt hat, wirkt fast schon grotesk.
Das es auch deutlich schneller gehen kann, zeigt der Fall Torben P. Der damals 18-Jährige wurde Ostern 2011 gefilmt, als er im U-Bahnhof Friedrichstraße einen Passanten mit ungeheurer Brutalität zusammentrat. Bereits am nächsten Tag wurden die erschreckenden Fotos veröffentlicht, einen weiteren Tag darauf stellte sich der Schüler der Polizei.





