Ob nicht bezahlte Steuern, Knöllchen oder Bußgelder für andere Vergehen aus dem Verkehrsbereich: Jedes Jahr summieren sich beim Land Berlin die offen stehenden Forderungen auf zig Millionen. Die Stadt und die Bezirke müssen schauen, wie sie die Beträge eintreiben.

Dabei werden längst nicht alle Möglichkeiten genutzt. So wurde die „Parkkralle“ – eine Wegfahrsperre für Autos - in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 970 Mal angedroht. Nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung wurde sie aber nur in 18 Fällen angewendet.

Im Jahr 2012 war die Parkkralle laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion 933 Mal angedroht worden. 28 Mal wurde sie eingesetzt. Im Jahr 2011 hatte es 1054 Androhungen und 22 Einsätze der Parkkralle gegeben.

Kein Überblick über Außenstände

Wie hoch die Außenstände derzeit in Berlin sind, konnte die Senatsfinanzverwaltung nicht sagen. „Eine Statistik zur Summe aktuell nicht gezahlter Steuern und Bußgelder liegt uns nicht vor, da diese in Berlin von vielen verschiedenen Behörden festgesetzt wird“, sagte Sprecher Jens Metzger.

Vor zwei Jahren hatten sich laut Berliner Morgenpost nicht gezahlte Bußgelder, Steuern und Unterhaltsverpflichtungen auf insgesamt 273 Millionen Euro summiert. So viel wie in keinem anderem Bundesland, hieß es. Das ging im Jahr 2011 aus einem Vergleich der Bundesländer der Senatsfinanzverwaltung hervor.

Diese Zahl wollte Finanzverwaltungssprecher Metzger jetzt jedoch nicht bestätigen. Es sei auch nicht möglich, die Fallzahl und die Höhe fälliger Forderungen anzugeben.

Auch der Leiter des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Joachim Wenz, weiß nicht, wie viel Geld sein Bezirk derzeit insgesamt eintreiben müsse. Meist ginge es dabei aber nicht um große Posten, sondern um kleine und mittlere Beträge. „Da müssen wir dem Geld dann schon hinterher laufen“, sagte Wenz. „Aber wer nichts hat, dem kann man so auch nicht beikommen.“ Immer wieder komme es zudem vor, dass Betroffene weggezogen seien. In manchen Gewerbebereichen habe dies System, etwa bei Spielhallen, wo häufig die Betreiber wechselten, sagte der Behördenchef.

Manchmal lohnt der Aufwand nicht

Bei manchen offen stehenden Bußgeldern lohne sich der Aufwand auch nicht. Wenz geht von etwa 150 Euro als Schwelle aus. Das Ordnungsamt sei dazu übergegangen, bei bestimmten Genehmigungen von den Antragstellern Vorkasse zu fordern, um Ausfälle zu verhindern. Ein anderes Mittel um Druck auszuüben, sei die Androhung einer Erzwingungshaft.

Wenn es Behörden trotz Mahnungen nicht gelingt, offene Forderungen einzutreiben, bleibt ihnen immer noch der Weg über Finanzämter oder die Senatsfinanzverwaltung. Die Finanzverwaltung kann entscheiden, Objekte zu pfänden. Neben Bargeld kämen dafür alle möglichen Gegenstände des sogenannten beweglichen Vermögens infrage, sagte Jens Metzger. „Dazu gehören beispielsweise Pkw, Elektrogeräte und sonstige Wertgegenstände wie Schmuck“. Aber auch Immobilien, Eigentumswohnungen Häuser oder sogar Grundstücke können gepfändet werden.

Die Bußgeldstelle der Berliner Polizei kassierte im vergangenen Jahr insgesamt fast 70,1 Millionen Euro bei rund 4,2 Millionen angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Jahr zuvor waren bei rund 4,36 Millionen Anzeigen mehr als 70,3 Millionen Euro zusammengekommen. Welche Verkehrsverstöße am häufigsten auftreten und am meisten Einnahmen erbringen, konnte die Bußgeldstelle nicht sagen.

Einen besonderen Weg zur Eintreibung von offenen Forderungen hat Marzahn-Hellersdorf gewählt. Der Ostberliner Bezirk hatte im Dezember 2011 angekündigt, von seinen 13 Millionen Euro an ausstehenden Forderungen einen Teil an private Unternehmen zu verkaufen, weil es keine andere Möglichkeit mehr sah, diese einzutreiben. Die Firma Altor erhielt damals den Zuschlag für Forderungen in Höhe von 262.000 Euro. „Da hat ein Bezirk einen neuen Weg beschritten“, sagte Metzger. Ob dieser Weg Modellcharakter für andere Bezirke und das Land habe, wollte der Verwaltungssprecher nicht sagen.

dpa/sei