Erst nach einer Mahnung hat die Bundes-SPD die Gebühr für ihr Deutschlandfest an das Bezirksamt Mitte entrichtet. Das bestätigte Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) am Montag.
Die Bundespartei sollte eine Summe von 24.576 Euro für die Sondernutzung der Straße des 17. Juni bezahlen. Dort feierte die SPD am 17. und 18. August ihr 150-jähriges Bestehen. Für das Großereignis wurde die Straße vom 13. August an zwischen Großer Stern und Brandenburger Tor gesperrt. Sie war eine Woche lang nicht befahrbar.
Doch die Sondernutzungsgebühr wurde nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an das Bezirksamt Mitte überwiesen. Die Behörde mahnte die SPD und forderte auch noch eine Mahngebühr von 51 Euro.
Am 20. September sei die Zahlung eingegangen, so Bürgermeister Hanke. Es komme immer wieder vor, dass Veranstalter die Gebühr nicht fristgemäß überweisen. „Deshalb werde ich dem Bezirksamt vorschlagen, dass wir künftig bei größeren Beträgen eine Art ‚Vorkasse‘ verlangen können.“
Deutschlandfest war umstritten
Das Fest war im Voraus umstritten. Stadtrat Carsten Spallek (CDU) weigerte sich, eine Genehmigung zu erteilen. „Wir haben einen Katalog für Veranstaltungen, die auf der Straße des 17. Juni zulässig sind“, sagte der Stadtrat. „Geburtstagsfeiern gehören nicht dazu.“
Doch die Verkehrslenkung Berlin, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehört, habe eine Ausnahmegenehmigung erteilt, so Spallek. Sie erkundigte sich beim Ordnungsamt Mitte, welche Gebühr für die Nutzung der Straße zu erheben sei, und stellte den Bescheid dafür aus.
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