Eine Mutter, deren Sohn an fast 1000 Tagen den Schulunterricht in Ludwigshafen und Berlin geschwänzt hatte, ist zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. „Sie hätten einen feinen Jungen haben können, das haben Sie ihm verbaut“, begründete Richterin Kerstin Deike am Donnerstag den Schuldspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Der Teenager hat die Schule ohne Abschluss verlassen. Er kann nicht schreiben und lesen und keine Berufsschule besuchen. Der Sohn sei durchschnittlich intelligent und hätte das Rüstzeug gehabt, etwas zu werden, urteilte das Gericht.

Der inzwischen 17-Jährige war zwischen September 2003 und Januar 2012 in Schulen in Ludwigshafen und nach dem Umzug in Berlin nur sporadisch zum Unterricht aufgetaucht. So wurden bereits im ersten Schuljahr 95 Fehltage vermerkt. In der sechsten Klasse drückte der Junge den Ermittlungen nach nur 16 Tage die Schulbank.

Die Mutter schwieg im Prozess

Der Schuldirektor der Förderschule im Stadtteil Reinickendorf sprach als Zeuge von einem sehr freundlichen Jungen. „Er war aber immer sehr müde und konnte nicht lernen aufgrund hoher Defizite“, sagte der Pädagoge; und: „So extreme Fehlzeiten hatten wir nie“.

Der 17-Jährige werde es nicht schaffen, auf ehrliche Weise gutes Geld zu verdienen, hielt das Gericht der Hartz-IV-Empfängerin vor. Vielleicht habe sie ihren Sohn immer bei sich haben wollen, mutmaßte die Richterin.

Die Hausfrau und fünffache Mutter sowie der Sohn – ihr Nesthäkchen – hatten im Prozess die Aussage verweigert. Der Junge hat trotz des Engagements des Berliner Schulleiters und der Behörden keinen Schulabschluss erreicht. „Wäre er zur Schule gegangen, hätte er das sicher geschafft, ich fand es persönlich schade“, sagte der Direktor.

Die Schule hatte schon nach wenigen Fehltagen die Mutter und den Sozialpädagogischen Dienst informiert. Nach Angaben des Direktors gab es ein einziges Gespräch mit der Frau. Damals habe sie das Fehlen mit Nierenproblemen und Bluthochdruck ihres Sohns begründet.

Die Polizei holte den Jungen zu Hause ab

Die Staatsanwaltschaft kreidete der Mutter eine Verantwortung dafür an, dass ihr Sohn durch notorisches Fehlen in den Jahren 2003 bis 2012 keine Allgemeinbildung und kaum Kenntnisse in Deutsch und Mathematik habe. Das Arbeits- und Sozialverhalten des Teenagers sei nur gering ausgeprägt.

Der Mutter flatterten wiederholt Bußgeldbescheide ins Haus. Zunächst in Rheinland-Pfalz und nach dem Umzug im Jahr 2010 auch in Berlin. Im Januar 2012 wurde der Schulbesuch des Jungen auch einmal erzwungen. Die Polizei holte ihn zu Hause ab.

Ein erster Prozess war im Februar 2013 geplatzt. Der Verteidiger hatte gerügt, dass ihm die Liste der Zeugen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sei.

dpa/sei