Zwei Männer sind am Donnerstag in Berlin wegen Computerbetruges zu Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige Deutsche und der 21-jährige türkischer Staatsangehörige in 167 Fällen Fahrkarten der Deutschen Bahn mit falschen Kreditkartendaten gebucht und sie dann im Internet zu extrem günstigen Preisen angeboten hatten. Häufig wurden die Plattformen von Mitfahrzentralen dafür missbraucht. So prellten sie die Deutsche Bahn laut Anklage um etwa 409.000 Euro.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Bundespolizei war der 21-Jährige Ende 2012 in Berlin festgenommen worden. Ramazan K. nutzte ein Internetcafé, um den Fahrkartenkauf und -verkauf im Internet abzuwickeln. Anfang 2013 nahm die Bundespolizei dann in Dülmen (Nordrhein-Westfalen) den 33-jährigen Timo H. fest.
Zum Prozessauftakt hatten die Angeklagten angegeben, sie hätten pauschal und unabhängig von der Strecke 60 Euro für eine Hin- und Rückfahrt 2. Klasse verlangt, für eine Bahn-Reise in der 1. Klasse jeweils 80 Euro, gab der 21-Jährige zu. Ihn habe es „sehr gereizt, mit ein paar Klicks viel Kohle zu verdienen“. Kunden überwiesen die Geldbeträge dann auf Bankkonten. Der Angeklagte Timo H. hob das Geld ab.
Geprellte Kreditkartenbesitzer erhielten Geld zurück
Nach Angaben ihrer Verteidiger sollen die Männer bei ihren Betrügereien einen Reingewinn von etwa 70.000 Euro erzielt und dieses geteilt haben – indem Timo H. seinem Mittäter Ramazan K. das Geld zusandte. Die ahnungslosen Kreditkartenbesitzer, deren Konten für die Betrügereien missbraucht wurden, haben ihr Geld von den jeweiligen Kreditinstituten inzwischen zurückerhalten. Für den entstandenen Schaden werden letztlich aber die Angeklagten aufkommen müssen.
Timo H. und Ramazan K. hatten die Vorwürfe im Prozess größtenteils eingeräumt. Kennengelernt hatten sich die beiden über eine Internetplattform, die sich mit geplanten Betrügereien beschäftigt. Getroffen hatten sie sich nur einmal.
Die Prozessbeteiligten hatten schon zu Beginn des Verfahrens vereinbart, dass bei Geständnissen Strafen von drei und sechs Monaten für Timo H. und drei Jahren und drei Monaten für Ramazan K. zu erwarten seien. Das Gericht blieb zumindest bei einem Angeklagten unter diesen Absprachen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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