Im Streit um die Zutrittsmöglichkeiten des Betriebsarztes im Berliner Tierpark hat sich nun das Landesamt für Arbeits- und Gesundheitsschutz (Lagetsi) eingeschaltet und Tierpark-Direktor Bernhard Blaszkiewitz Auflagen erteilt.
So dürfen Tierpfleger, die in der ehemaligen Gaststätte Pony Pedro tätig sind – dort sind wegen der Sanierung des Alfred-Brehm–Hauses seit längerem Vögel untergebracht – keine acht, sondern nur ein bis zwei Stunden arbeiten. Das Haus ist baufällig, und es besteht der Verdacht auf Schimmelbefall.
„Die Mitarbeiter müssen deshalb Schutzmasken tragen“, erklärte der Direktor des Lagetsi, Robert Rath. Zudem sei die Nutzung des Gebäudes zeitlich befristet nur bis 31. Dezember 2013 erlaubt. „Und wir haben den Tierpark gebeten, über eine Abluftanlage nachzudenken, die Frischluft reinbläst, um die Zahl der Sporen in der Luft zu reduzieren.“
Grundsätzlich sei der Tierpflegerberuf „gefahrengeneigt“, führte Rath weiter aus. Man könne man verletzt oder gar totgetrampelt werden – oder Allergien bekommen, weil das Fell der Tiere Allergene enthält. „Als Chef muss man sich darum kümmern, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt“, betonte Rath.
Betriebsarzt muss Zutritt erhalten
Außerdem müsse der Arbeitgeber, also Blaszkiewitz, dem Betriebsarzt unbedingt die Ausübung seiner Tätigkeit ermöglichen, so Rath weiter. „Man darf ihn nicht kaltstellen oder ausgrenzen, man muss ihm Zutritt zu den Räumlichkeiten ermöglichen.“ Darauf sei der Tierpark nun auch schriftlich hingewiesen worden. „Jetzt weiß er es und wird es nicht mehr tun“, so Rath zuversichtlich, Blaszkiewitz sei sehr konstruktiv gewesen.
Dem Betriebsarzt war allerdings noch Mitte Juni 2013 während einer offiziellen Begehung durch die Unfallkasse Berlin von Blaszkiewitz der Zugang zu dem Gebäude verweigert worden. Der Termin war Pflicht, weil bei einer Tierpflegerin Schimmelpilze eine Lungenerkrankung ausgelöst haben könnten. Um zu klären, ob es sich um eine Grunderkrankung oder eine Berufserkrankung handelt, war die Unfallkasse eingeschaltet worden.
Erkrankte Tierpflegerin ist Gleichstellungsbeauftragte
Die Tierpflegerin ist Betriebsratsmitglied und zudem Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle wurde im Frühjahr auf Anforderung des Aufsichtsrates von Zoo und Tierpark eingerichtet, nachdem im Januar 2013 bekannt geworden war, dass Blaszkiewitz weibliche Mitarbeiterinnen mit der zoologischen Ziffer 0,1 als Zuchtweibchen bezeichnet hatte.
tal



