Der erste Streik in der Geschichte von Zoo und Tierpark am 26.Mai 2013 hat vermutlich für etliche der mehr als 400 Mitarbeiter ein unerfreuliches Nachspiel. Zwar haben sich Geschäftsführung und Gewerkschaft Ver.di auf Tariferhöhungen geeinigt– insgesamt 4,9 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten plus Einmalzahlung von 280 Euro. Doch die Angestellten, die für den zweistündigen Warnstreik von 12 bis 14 Uhr ihre Arbeit niedergelegt hatten, werden diese Zeit nacharbeiten müssen oder einen Verdienstausfall hinnehmen. Um wie viele Mitarbeiter und welche Summe es sich handelt, konnte eine Unternehmenssprecherin am Freitag nicht beziffern.

Betrieb kontrolliert Details zur Streikteilnahme

Allerdings seien die Abwesenheitszeiten der streikenden Mitarbeiter festgehalten worden, erklärte die Sprecherin weiter. Das Unternehmen erkennt das Streikrecht seiner Mitarbeiter zur Durchsetzung tariflicher Forderungen an. „Jeder Mitarbeiter darf unabhängig davon, ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht, von diesem Mittel Gebrauch machen“, so die Sprecherin weiter.

Doch nun, nach dem Streik, sind Tierpfleger verunsichert, weil ihre Arbeitszeiten am Streiktag und ein Entfernen vom Betriebsgelände abgefragt wurden. „Dabei haben wir doch in unserer Mittagspause gestreikt“, kommentiert ein Angestellter.

Das Unternehmen betont, dass seinen Beschäftigten keine Nachteile durch eine Streikbeteiligung entstehen würden. „Maßregelungen wie eine Abmahnung, Kündigung, oder Nacharbeit sind nicht zulässig und von den Arbeitgebern Zoo Berlin und Tierpark Berlin weder geplant, noch durchgeführt worden“, versichert die Zoo-Sprecherin.

Kein Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Streikzeit

Allerdings ruhe während der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer müssten keine Arbeitsleistung erbringen, „sie haben aber während der Streikzeit auch keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt“, stellt die Sprecherin klar. Wie hoch mögliche Abzüge sein werden, konnte sie nicht beziffern. Lediglich Gewerkschaftsmitglieder erhalten für die Streikzeit ein sogenanntes Streikausfallgeld von der Gewerkschaft.

Ver.di-Fachbereichsleiter Jürgen Stahl, der die Tarifverhandlungen und den Streik begleitete, will nun auf die Zoo-Führung zugehen und sich für alle Kollegen einsetzen, sobald die kaufmännische Geschäftsführerin Gabriele Thöne aus dem Urlaub zurück ist. „Vom Grundsatz ist es richtig, Streikzeit ist keine Arbeitszeit. Aber es handelt sich doch nicht um horrende Summen bei der kurzen Auszeit, und viele haben ihre Pause genutzt. Man muss ja nun nicht einen Aufriss machen, wo wir die Auseinandersetzung so gut gelöst haben.“