Insgesamt 818 Polizisten waren bei der Zwangsräumung einer Wohnung einer fünfköpfigen Familie am 14. Februar 2013 an der Lausitzer Straße in Berlin-Kreuzberg im Einsatz.

Es waren ausschließlich Beamte aus Berlin, wie aus einer Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine Parlamentarische Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht. Ein Polizeihubschrauber unterstützte die Einsatzkräfte. Was der Einsatz gekostet hatte, beantwortete der Senator nicht. Rund 500 Demonstranten hatten im Februar versucht, die Zwangsräumung zu verhindern. 15 Blockierer wurden damals festgenommen.

Bislang war man von rund 400 Polizisten bei diesem Einsatz ausgegangen.

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Henkel verteidigte das Vorgehen, dass die Gerichtsvollzieherin damals in Polizeibekleidung in das Haus gelangte. Sie war Polizeiweste und –mütze ausgerüstet worden. „Die Maßnahme war geboten, um die Gerichtsvollzieherin vor Angriffen durch die anwesenden Räumungsgegnerinnen und Räumungsgegner zu schützen und um wesentlich schwerer wiegende Zwangsmaßnahmen zu vermeiden“, heißt es wörtlich. Diese Maßnahme sei durch die „gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel“ des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtlich abgesichert, begründete der Innensenator.

Der Zwangsräumung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen, der sich bereits im Jahr 2007 durch eine Mieterhöhung entzündet hatte. Zu dem Gerichtsbeschluss war es gekommen, nachdem der Vermieter in zwei Instanzen erfolgreich gegen die Familie auf Zahlung von Mietrückständen und Räumung geklagt hatte, teilte ein Sprecher der Berliner Zivilgerichte mit.

Die vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg beauftragte Gerichtsvollzieherin konnte die Wohnung schließlich an den Eigentümer übergeben. Die betroffene Familie – bestehend aus zwei Erwachsenen, zwei Söhnen und einer Tochter – war nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Turgut Altug schon Tage zuvor bei Verwandten untergekommen.

dpa/sei