Mit der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen soll in Berlin bald Schluss sein. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU haben sich jetzt auf die wichtigsten Regelungen in einem Gesetzentwurf geeinigt, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). „Mit dem Gesetz wollen wir Zweckentfremdung nicht nur von Wohnraum ausschließen, sondern auch spekulativen Leerstand und Abriss.“

So solle der vorhandene Wohnraum erhalten werden. „Unser Ziel ist: Wohnen für die Berliner besonders auch in der begehrten Innenstadt zu ermöglichen. Für unsere Feriengäste haben wir genügend Unterbringungsmöglichkeiten in Hotels, Pensionen und Hostels“, betonte Müller.

Zweitens musste die Frage geklärt werden, wie der Senat mit den bestehenden Ferienwohnungen umgeht. „Dafür haben wir jetzt eine zweijährige Übergangsphase verabredet“, kündigte der SPD-Politiker an. „Das heißt: Neue Ferienwohnungen darf es nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr geben.“

Kontrolle obliegt den Bezirksämtern

Für die bestehenden Ferienwohnungen gelte: Deren Eigentümer müssten sich beim Bezirksamt melden und ihren Gewerbebetrieb anmelden, erläuterte der Senator. „Wenn das Bezirksamt keine Ausnahme genehmigt – zum Beispiel für eine Arzt- oder Anwaltspraxis, die man zur Versorgung des Kiezes braucht – dann muss der Gewerbebetrieb in dieser Wohnung nach zwei Jahren eingestellt werden.“ Die Kontrolle, ob sich Wohnungsbesitzer daran halten, obliege dann den Bezirksämtern.

Müller will den Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach Ostern in den Senat einbringen. Dann solle zügig die Beratung im Abgeordnetenhaus erfolgen. „Wir hoffen, dass wir mit Beginn der Sommerpause den Rechtsrahmen haben.“ In welchen Gebieten der Stadt die Regelungen gelten sollen, werde dann später per Verordnung festgelegt.

dpa/alu