Es wird wieder lebhaft auf der Spree. Die Betreiber von Salonschiffen, Partyflößen, Charter-Yachten, historischen Kähnen und Solar-Katamaranen, die noch vor wenigen Wochen vor dem wirtschaftlichen Aus standen, dürfen nun doch ablegen. Das Bundesverkehrsministerium setzte eine umstrittene Neuregelung für die Vermietung von Sportbooten mit Skipper für die bald beginnende Saison weitgehend außer Kraft.

Mehrere Charterunternehmen, der Wirtschaftsverband Wassersport (WVW) und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hatten beim Ministerium von Peter Ramsauer (CSU) interveniert. Zumindest mit einem Teilerfolg. Die Verordnung, die das Chartergeschäft auf Spree und Landwehrkanal faktisch verboten hätte, bleibt zwar bestehen, wird aber zunächst bis zum Jahresende nicht angewendet.

In einem Schreiben des Ministeriums an die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, das der Berliner Morgenpost vorliegt, werden die Behörden aufgefordert, Verstöße gegen die Verordnung nicht zu ahnden. Auch die Wasserschutzpolizei sei „entsprechend zu unterrichten“, heißt es in dem Brief. „Das Ministerium hat uns nach intensiven Gesprächen zugesagt, die Neuregelung zu überarbeiten“, bestätigte Petra Diroll, Sprecherin von Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU). Bis dahin sei sichergestellt, dass die Berliner Charterunternehmen ihr Geschäft in bisherigem Umfang fortführen können.

Große Dampfer bevorzugt

Max Hiller, Vorsitzender des Wirtschaftsverbandes Wassersport, zeigte sich erleichtert. Zugleich betonte er aber, dass die Entscheidung des Ministeriums keine grundsätzliche Lösung des Problems schaffe. Das Ergebnis sei daher „selbst kurzfristig nicht befriedigend“, sagte Hiller am Freitag. „Das Geschäftsmodell der Sportbootvermietung mit Fahrgästen bleibt weiterhin verboten, es wird nur nicht bestraft.“ Nun solle versucht werden, im Ministerium unter der Beteiligung des WVW bis Ende Juni ein neues Regelwerk zu erarbeiten, das den angeblichen Sicherheitsbedenken gerecht werde.

Bootsverleiher fordern Überarbeitung der Verordnung

Bis dahin, so Hiller, bleibe die neue Bestimmung „faktisch nach wie vor eine Enteignung und ein Berufsverbot für über 100 Betriebe mit über 150 Schiffen“. Aus Sicht des Verbandes hatte das Ministerium zum Jahresbeginn völlig überraschend die Regelungen geändert. Als Hauptgrund führten die Beamten Sicherheitsbedenken an. Es solle sichergestellt werden, dass Personen gewerbsmäßig nur auf Schiffen transportiert werden, die auch die erforderlichen Mindestsicherheitsstandards erfüllen, hieß es noch im Februar aus dem Ministerium.

Eine solche Regelung, die zum Beispiel Auflagen für Brandschutz und Evakuierung umfasse, habe bisher gefehlt. Zugleich solle die „verdeckte Fahrgastschifffahrt“ unterbunden werden. Im Ergebnis hätten nur noch die großen Ausflugsdampfer mit Passagieren über Spree und Landwehrkanal schippern dürfen.

Kirk Schoormann, Geschäftsführer der Berliner Bootsvermietung Schiffskontor, hätte nach eigenen Angaben in diesem Jahr mehrere Hunderttausend Euro verloren, weil er Verträge mit Kunden nicht hätte erfüllen können. „Diese Not hat offenbar auch das Ministerium erkannt“, sagte Schoormann am Freitag. „Vorerst können wir nun wieder arbeiten“, so der Charterunternehmer, „aber im Grunde hilft uns das nicht weiter.“ Um die Geschäftsgrundlage langfristig zu sichern, sei eine Überarbeitung der Verordnung dringend nötig.