Neun Jahre Freiheitsstrafe – mit diesem Urteil des Berliner Landgerichts gegen einen Bandenchef endete das größte Verfahren, das der deutsche Zoll im Kampf gegen den Zigarettenschmuggel bislang jemals geführt hat. Es richtete sich gegen eine international agierende Bande, die im Laufe von mehr als vier Jahren mit dem illegalen Zigarettenhandel einen Steuerschaden von knapp 40 Millionen Euro verursacht hat. Gesteuert wurde das ebenso illegale wie lukrative Geschäft von dem Charlottenburger Michael G. Am Montag wurde der 43-Jährige verurteilt, nachdem er zuvor ein Geständnis abgelegt hatte.

Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Polizei war G. einer von vier Chefs der Bande. Jahrelang residierte er in einem noblen Anwesen in Grunewald, bevor er seine Luxusbehausung am 3. März 2011 gegen eine Zelle in der Untersuchungshaftanstalt Moabit eintauschen musste. An dem Tag schlugen Staatsanwälte und Zollbehörden zeitgleich in mehreren europäischen Ländern zu. In Berlin wurde G. festgenommen, gleichzeitig beschlagnahmten die Ermittler umfangreiche Vermögenswerte des 43-Jährigen und seiner Ehefrau. Darunter drei Wohnungen, zwei Autos, Bargeld und Wertsachen wie Schmuck, Luxusuhren, Antiquitäten und Pelze.

Illegale Fabrik gestürmt

Während bei Michael G. die Handschellen klickten, stürmten in einem kleinen Ort nahe Warschau polnische Zöllner eine illegale Zigarettenfabrik, in der die Schmuggelware für den EU-Markt produziert wurde. Die Fabrik hatte erst kurz zuvor ihre Produktion aufgenommen, sodass der Steuerschaden über knapp 40 Millionen Euro noch vergleichsweise gering ausfiel. Wäre dort weiterproduziert worden, hätte sich der Steuerschaden pro Woche um weitere sechs Millionen Euro erhöht, wurde in einer Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Zoll nach der Urteilsverkündung bekannt.

Dem Zugriff der Zollbehörden am 3.März 2011waren jahrelange Ermittlungen in elf europäischen Ländern vorausgegangen. Fahnder waren in Polen ebenso aktiv wie in Belgien, in Großbritannien und der Schweiz. In Deutschland koordinierte das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln die Ermittlungen, beteiligt war auch die bei der EU in Brüssel ansässige europäische Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf. Die Hauptlast der Ermittlungen lag bei der Berliner Staatsanwaltschaft und dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg.

Fahndung mit „großem Besteck“

Die Fahndung erfolgte mit „dem ganz großen Besteck“, wie es ZKA-Sprecher Wolfgang Schmitz am Montag formulierte. Bei grenzüberschreitenden Observationen wurden monatelang mutmaßliche Schmuggler beobachtet und verdächtige Lkws auf ihren Fahrten durch halb Europa verfolgt. Die umfassende Überwachung der Telefone der Verdächtigen führte dazu, dass bei der Zollfandung in Berlin eine sechsköpfige Gruppe von Beamten während der gesamten Ermittlungen Zehntausende von abgehörten Telefonaten auswerten mussten. Dabei erfuhren die Beamten kurz vor der Festnahme von G.auch, dass dieser den Besuch einer Familienfeier in der Ukraine plante. Den Fahndern war klar, der Mann will flüchten, unmittelbar darauf schlugen sie zu.

Die Beschreibung der jahrelangen Ermittlungen durch Andreas Behm, Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft, zeigte auch Details der fast perfekten Masche der Schmuggler auf. Die Bande importierte im großen Stil hochsteuerpflichtigen rauchfertigen Tabak, sogenannten Feinschnitt aus Brasilien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Deklariert wurde die Ware allerdings als Rohtabak, der Zollfahnder eher weniger interessiert, da auf ihn nur geringe Steuern erhoben werden. Die Lieferungen, zwischen 2006 und 2011 insgesamt mehr als 100 Seecontainer, gelangten per Schiff nach Kleipeda in Litauen. Von dort ging die Ware laut gefälschter Frachtbriefe per Lkw über Odessa nach Armenien, landeten aber tatsächlich in der Fabrik nahe Warschau. Dort wurde der Tabak zu Zigaretten verarbeitet und mit den Etiketten bekannter Marken versehen. Das fertige Produkt ging dann Richtung Westeuropa, unter anderem getarnt als Joghurt-Sendung.

Die Pressekonferenz nutzten die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Zoll nicht nur, um ihren Erfolg zu vermelden. Es wurde auch vorsichtig und diplomatisch Kritik an Missständen und Erschwernissen der Ermittlungsarbeit laut. Die Zusammenarbeit mit einigen osteuropäischen Staaten laufe nicht immer „ganz perfekt“ und auch innerhalb Deutschlands sorge der Zuständigkeitswirrwarr der einzelnen Bundesländer mitunter für Probleme, sagte ein Zollfahnder. „Was glauben Sie, wie viele Stempel man braucht, um einen Gerichtsbeschluss zu bekommen“, ergänzte Behm.