Vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Moabit hat am Montag der Prozess um die tödliche Misshandlung eines Säuglings begonnen. Dem 18 Jahre alten Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag vor. Er soll seine damals sieben Monate alte Tochter im September 2012 so heftig geschüttelt haben, dass das Mädchen wenige Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren inneren Verletzungen verstarb. Die ebenfalls 18 Jahre alte Mutter des Kindes sitzt mit auf der Anklagebank, sie soll die Misshandlungen geduldet haben.

Am Rande der nicht öffentlichen Hauptverhandlung teilte eine Verteidigerin des 18-Jährigen mit, ihr Mandant habe sich „zu seiner Schuld bekannt“. Weitere Details nannte die Anwältin nicht. Direkt nach der Eröffnung der Hauptverhandlung hatte die Kammer die Öffentlichkeit aus „Jugendschutzgründen“ ausgeschlossen. Der Angeklagte war zur Tatzeit noch 17 Jahre alt und damit Jugendlicher. Der Ausschluss wird voraussichtlich für den gesamten auf acht Verhandlungstage angelegten Prozess gelten

Anders als das Gericht und die Prozessbeteiligten äußerte sich am Montag die Schöneberger Hilfseinrichtung „Leben Lernen eV“. In den Räumen des Vereins hatte sich das tragische Geschehen abgespielt. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte mit dem Säugling allein und unbeaufsichtigt, obwohl er sich nach Absprache zwischen den Verantwortlichen des Vereins und dem Jugendamt gar nicht in der Nähe des Kindes hätte aufhalten dürfen. Das hatte seinerzeit heftige Vorwürfe ausgelöst und zu Fragen nach weiteren Verantwortlichen für den tragischen Tod des kleinen Mädchens geführt.

Mutter lebte freiwillig in einer Einrichtung

Die Mutter des Kindes war wenige Wochen vor der Tat auf eigenen Wunsch vom Jugendamt Neukölln in eine Mutter-Kind-Wohnung von „Leben lernen“ untergebracht worden. Die Mitarbeiter des Vereines hätten keine absolute Kontrolle über Besucher in den Wohnungen, dies entspreche nicht den Leitlinien des Vereins und den Vereinbarungen mit den zuständigen Jugendämtern, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Presseerklärung der seit 30 Jahren aktiven Hilfseinrichtung.

Es sei daher nicht möglich gewesen, den Tod des kleinen Kindes zu verhindern, man werde aber weiterhin alles tun, um die Aufarbeitung des tragischen Falles zu unterstützen, heißt es in der Erklärung weiter. Kurz nach der Tat hatte der Verein als Konsequenz aus dem tragischen Geschehen zwei Mitarbeiterinnen entlassen.

Das Verhalten des Jugendamtes und des Vereins wird auch in dem Prozess eine Rolle spielen. Dort steht allerdings nicht die mögliche Verantwortung Dritter, sondern die Schuld des 18-Jährigen im Vordergrund. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

hhn