Rapper Bushido (33) muss 8000 Euro wegen einer „bewusst bösartig überspitzen Kritik“ an eine Teilnehmerin einer Fernsehshow zahlen. Das Berliner Landgericht verurteilte den Rapper zu der Entschädigung, weil er mit seinen Äußerungen das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt habe, teilte Gerichtssprecher Ulrich Wimmer am Donnerstag mit (Az.: 33 O 434/11 – Urteil vom 13. August 2012).

Der Rapper hatte sich laut Gericht auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten abfällig über die „Big-Brother“-Bewohnerin geäußert und dabei auch Schimpfworte benutzt.

Vor dem Urteil war ein Versuch gescheitert, den Rechtsstreit mit einem Vergleich beizulegen. Die Frau wollte eine Entschädigung von 100.000 Euro erreichen.